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Gast

Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben

Hallo
Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber wieder angefangen heute war mein erster Tag aber leider ist da alles andere ist schön mitlerweile.
Denn Vertag habe ich noch Zuhause liegen daher meine Frage ist er unterschrieben schon gültig also müntlich oder kann ich einfach da bescheid geben das ich nicht mehr komme ?
Und falls er gültig ist komm ich da noch anders raus als ihn zu kündigen ?

Danke :)
Frage beantworten Frage Nummer 3000287423 Frage melden

Antworten (6)
Vandit
Kündige. So wie das jeder Mensch mit anständigem Charakter tut.
Nach lediglich einem Tag hast Du schon den Durchblick? Wow.
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Vandit
Und erneut. Halte Dich einfach an Regeln und kündige.
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Matthew
Wenn Du einen Tag dort gearbeitet hast, dann hast Du durch “konsistentes Handeln” den Vertrag angenommen. Das ist so gut, wie eine Unterschrift.
Aber auch sonst: Man steht zu seinem Wort und hält sich an die Regeln!
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Alexander Urner
Zu deiner Frage: Wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast, ist er noch nicht gültig. Du kannst also einfach da Bescheid geben, dass du nicht mehr kommst. Du musst aber auch damit rechnen, dass dein Arbeitgeber dir eine Entschädigung für die entstandenen Kosten fordern kann. Wenn du den Vertrag bereits unterschrieben hast, ist er gültig. In diesem Fall musst du den Vertrag kündigen. Du hast in der Regel ein Kündigungsrecht von zwei Wochen.
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Skorti
@Alexander Das stimmt nicht. Ein Vertrag, auch ein Arbeitsvertrag, ist auch gültig, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Dies gilt vor allem, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag durch sein Erscheinen zur Arbeit noch einmal bestätigt hat. Wie Matthew schrieb: “konsistentes Handeln”. Die schriftliche Ausformung des Vertrages dient dann nur noch dazu die Details schriftlich festzuhalten.
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Vandit
@Alexander Urner, vollkommen falsch, was Du da schreibst.

Durch konkludentes (nicht konsistentes) Handeln kommt ein Vertrag durchaus zustande. Dazu bedarf es keiner Unterschrift.
Zudem widersprichst Du Dir selbst. Wenn angeblich kein Vertrag entstanden wäre, wieso sollte der AG dann Entschädigungsansprüche haben.
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