Arbeitsvertrag per Post bekommen
Habe einen Arbeitsvertrag per Post bekommen aber habe nächste Woche ein anderes Vorstellungsgespräch bei meiner Wunschfirma.
Bin ich jetzt ohne Unterschrift an die erste Firma gebunden oder kann ich das Vorstellungsgespräch abwarten und dann entscheiden?
Bin ich jetzt ohne Unterschrift an die erste Firma gebunden oder kann ich das Vorstellungsgespräch abwarten und dann entscheiden?
Antworten (15)
Wenn Du bereits zugesagt hast, so ist ein Vertrag entstanden. Falls Du nicht zugesagt hast, so sag der Firma telefonisch ab.
Wenn Deine Wunschfirma Dich nicht will, hast Du halt auf ganzer Linie Pech gehabt.
Leider muss man bei so unzuverlässigen Leuten wie Dir inzwischen sogar bei Übersendung eines schriftlichen Arbeitsvertrages eine Gültigkeitsfrist einbauen.
Wenn Deine Wunschfirma Dich nicht will, hast Du halt auf ganzer Linie Pech gehabt.
Leider muss man bei so unzuverlässigen Leuten wie Dir inzwischen sogar bei Übersendung eines schriftlichen Arbeitsvertrages eine Gültigkeitsfrist einbauen.
Was hält Dich davon ab, bei der Wunschfirma Dich vorzustellen und falls es zu einem Arbeitsverhältnis kommt, den Beginn nach dem Kündigungstermin der aktuellen Firma zu legen?
Da Du beim neuen Arbeitgeber in der Probezeit bist, sprechen wir ja nicht von Monaten Kündigungsfrist. Damit schlägt man 2 Fliegen mit einer Klappe, hat ein Arbeitsverhältnis und kann relativ schnell in sein Wunschverhältnis wechseln.
Wenn der Wunscharbeitgeber tatsächlich interessiert ist, wird der auch einen Arbeitsbeginn einen Monat später akzeptieren.
Da Du beim neuen Arbeitgeber in der Probezeit bist, sprechen wir ja nicht von Monaten Kündigungsfrist. Damit schlägt man 2 Fliegen mit einer Klappe, hat ein Arbeitsverhältnis und kann relativ schnell in sein Wunschverhältnis wechseln.
Wenn der Wunscharbeitgeber tatsächlich interessiert ist, wird der auch einen Arbeitsbeginn einen Monat später akzeptieren.
Du kennst vielleicht die Geschichte vom Esel, der zwischen zwei Heuhaufen verhungert ist, weil er sich nicht entscheiden konnte, mit welchem Haufen er anfängt. So ist das heute sehr oft: keine Entscheidung, alle Optionen offenhalten.
Ihr seid im Vorstellungsgespräch entweder "offen" auseinander gegangen (nach dem Grundsatz "schicken Sie mir Ihren Vertragsentwurf zu und geben Sie mir zwei Tage Bedenkzeit"). Dann könntest Du jetzt noch eine Rückfrage zu einem Passus stellen und Dich damit in die nächste Woche retten. Ein Gespräch am Montag, vielleicht noch Dienstag, beim Wunscharbeitgeber wäre dann machbar. Spätestens am Tag nach der Antwort musst Du da aber eine Aussage machen, sonst ist dem AG klar, was passiert, und eine verschmähte Braut rächt sich spätestens in der Probezeit.
Oder Ihr seid im Vorstellungsgespräch "mit Handschlag" rausgegangen und der Vertrag ist eigentlich Formsache. Dann weiß der AG am Freitag Bescheid und s.o.
Und weil man nie niemals nicht in eine solche Situation kommen will, sagt man ALLEN(!) anderen sofort ab, wenn man eine Zusage gemacht hat. Dann bekommt man erst gar keine problematische weitere Einladung.
Ihr seid im Vorstellungsgespräch entweder "offen" auseinander gegangen (nach dem Grundsatz "schicken Sie mir Ihren Vertragsentwurf zu und geben Sie mir zwei Tage Bedenkzeit"). Dann könntest Du jetzt noch eine Rückfrage zu einem Passus stellen und Dich damit in die nächste Woche retten. Ein Gespräch am Montag, vielleicht noch Dienstag, beim Wunscharbeitgeber wäre dann machbar. Spätestens am Tag nach der Antwort musst Du da aber eine Aussage machen, sonst ist dem AG klar, was passiert, und eine verschmähte Braut rächt sich spätestens in der Probezeit.
Oder Ihr seid im Vorstellungsgespräch "mit Handschlag" rausgegangen und der Vertrag ist eigentlich Formsache. Dann weiß der AG am Freitag Bescheid und s.o.
Und weil man nie niemals nicht in eine solche Situation kommen will, sagt man ALLEN(!) anderen sofort ab, wenn man eine Zusage gemacht hat. Dann bekommt man erst gar keine problematische weitere Einladung.
Da ich nicht davon ausgehe, jemand fängt am 08.01.2024 an, bleibt genügend Zeit, auch die zweite Option zu prüfen.
Beim 2. Arbeitgeber geht das ja auch nicht über Nacht und der muss sowieso mit einer Kündigungszeit seines neuen Mitarbeiters rechnen. Im Notfall bittet man sich Bedenkzeit aus bis Mitte Februar, bevor man zusagt, kündigt den 1. Arbeitgeber in der Probezeit, wenn das nichts taugt, unterschreibt beim 2. und fängt zum 1. März da an.
Ich sehe eher den als Esel, der nicht versucht, die beste Karriereentscheidung zu treffen. Ein bisschen Risiko gehört immer dazu, um vorwärts zu kommen.
Beim 2. Arbeitgeber geht das ja auch nicht über Nacht und der muss sowieso mit einer Kündigungszeit seines neuen Mitarbeiters rechnen. Im Notfall bittet man sich Bedenkzeit aus bis Mitte Februar, bevor man zusagt, kündigt den 1. Arbeitgeber in der Probezeit, wenn das nichts taugt, unterschreibt beim 2. und fängt zum 1. März da an.
Ich sehe eher den als Esel, der nicht versucht, die beste Karriereentscheidung zu treffen. Ein bisschen Risiko gehört immer dazu, um vorwärts zu kommen.
Einen Monat Bedenkzeit für eine Antwort?
Ich will nicht völlig ausschließen, dass es AG gibt, die so in Not sind oder wo die Position so speziell ist, dass sie sich darauf einlassen, aber normalerweise bekommt man nach einem konkreten Angebot nicht mehr als ein paar Tage.
Ansonsten hast Du natürlich Recht, man kann das machen und wenn es einem das Risiko wert ist, ist das okay.
Ich will nicht völlig ausschließen, dass es AG gibt, die so in Not sind oder wo die Position so speziell ist, dass sie sich darauf einlassen, aber normalerweise bekommt man nach einem konkreten Angebot nicht mehr als ein paar Tage.
Ansonsten hast Du natürlich Recht, man kann das machen und wenn es einem das Risiko wert ist, ist das okay.
Die Geschäftsleitung des Marktes hat so gar nichts mehr damit zu tun. Am Eingang zum Parkplatz stehen die Nutzungsbedingungen. Die Presse hat zudem seit Jahren und genug über diese windigen Park- und Controlfirmen berichtet.
Zur Mahngebühr: Der Bundesgerichtshof hat gegen einen Stromversorger entschieden, dass lediglich 0,76 Euro gerechtfertigt gewesen wären. Mahngebühren von 10 Euro sind unzulässig.
Einen Anwalt zu beauftragen, das kostet weder viel Zeit noch Nerven. Ich gehe davon aus, dass der Gläubiger hier nach einem Anwaltsschreiben ganz schnell seine unberechtigten Forderungen aufgibt.
Zumal bei der Forderungshöhe nur sehr geringe Anwaltskosten entstehen, wäre es dumm, dafür überhaupt eine Rechtschutzversicherung einzuschalten. Diese reagieren nämlich sehr schnell mit Kündigungen solcher "streitbaren" Versicherungsnehmer.
Aber ungesetzliche Zahlungsziele, überhöhte Mahngebühren, nicht erforderliches Einschalten eines Inkassos, da hat man sehr gute Chancen bei einem Anwalt.
Und was das Online-Banking angeht, so haben die Senioren sehr stark aufgeholt und inzwischen liegen die Nichtnutzer bei ca. 60 %.
Wer sich, wie die Fragenstellerin, im Internet bewegt, ist - unabhängig vom Alter - sicher auch fähig, Online-Banking zu nutzen.
Zur Mahngebühr: Der Bundesgerichtshof hat gegen einen Stromversorger entschieden, dass lediglich 0,76 Euro gerechtfertigt gewesen wären. Mahngebühren von 10 Euro sind unzulässig.
Einen Anwalt zu beauftragen, das kostet weder viel Zeit noch Nerven. Ich gehe davon aus, dass der Gläubiger hier nach einem Anwaltsschreiben ganz schnell seine unberechtigten Forderungen aufgibt.
Zumal bei der Forderungshöhe nur sehr geringe Anwaltskosten entstehen, wäre es dumm, dafür überhaupt eine Rechtschutzversicherung einzuschalten. Diese reagieren nämlich sehr schnell mit Kündigungen solcher "streitbaren" Versicherungsnehmer.
Aber ungesetzliche Zahlungsziele, überhöhte Mahngebühren, nicht erforderliches Einschalten eines Inkassos, da hat man sehr gute Chancen bei einem Anwalt.
Und was das Online-Banking angeht, so haben die Senioren sehr stark aufgeholt und inzwischen liegen die Nichtnutzer bei ca. 60 %.
Wer sich, wie die Fragenstellerin, im Internet bewegt, ist - unabhängig vom Alter - sicher auch fähig, Online-Banking zu nutzen.
@ing
Wie kommst Du auf einen Monat Bedenkzeit? Der Termin ist nächste Woche, es wird nicht nur einen Bewerber geben, dann muss man bei gegenseitigem Gefallen den Vertrag besprechen und aufsetzen.
Nächste Woche ist Mitte Januar, ich sehe nicht, dass der Vertrag vor Ende Januar unterschriftsreif vorliegt und dann bittet man um Bedenkzeit den Vertrag zu prüfen bis Mitte Februar.
Das ist völlig normal und offengesagt schon recht sportlich, wenn Ende des Monats die Sache in trockenen Tüchern sein sollte.
Wie kommst Du auf einen Monat Bedenkzeit? Der Termin ist nächste Woche, es wird nicht nur einen Bewerber geben, dann muss man bei gegenseitigem Gefallen den Vertrag besprechen und aufsetzen.
Nächste Woche ist Mitte Januar, ich sehe nicht, dass der Vertrag vor Ende Januar unterschriftsreif vorliegt und dann bittet man um Bedenkzeit den Vertrag zu prüfen bis Mitte Februar.
Das ist völlig normal und offengesagt schon recht sportlich, wenn Ende des Monats die Sache in trockenen Tüchern sein sollte.
Naja, bei der Stelle, für die der Arbeitsvertrag mit der Post gekommen ist, ist der ganze Ablauf ja schon durch gewesen, bevor der Vertrag per Post rausging. Der Arbeitgeber, der falls erforderlich den ganzen Hickhack schon hinter sich hat, soll jetzt bis zu einem Monat warten, ob dieser auch unterschrieben wird, weil der Bewerber sich eventuell bei einer anderen Stelle auch vorstellen will? Um dann nach einem neuen Bewerber zu suchen, mit dem es wieder einem Monat dauert? Während er eventuell die Stelle schon Ende Februar besetzen will?
Da kommt eher ein Anruf mit der Bitte den Vertrag ohne Unterschrift zurückzuschicken.
Immer vorausgesetzt, es geht um eine Stelle im mindestens mittleren Management und nicht um einen Gesellen bei Gas-Wasser-Sch....
Da kommt eher ein Anruf mit der Bitte den Vertrag ohne Unterschrift zurückzuschicken.
Immer vorausgesetzt, es geht um eine Stelle im mindestens mittleren Management und nicht um einen Gesellen bei Gas-Wasser-Sch....
@Skorti
Der Wunscharbeitgeber soll auf die Unterschrift warten. Bei dem, wo der Vertrag vorliegt, fängt man an.
Der Wunscharbeitgeber soll auf die Unterschrift warten. Bei dem, wo der Vertrag vorliegt, fängt man an.
Er hat den Vertrag von Firma 1 bereits, bis Mitte Februar ist noch mehr als ein Monat.
Aber ich sehe jetzt, Du hast es anders gemeint - Ziel ist, nicht vor Anfang März bei Firma 2 anzufangen, damit man jetzt Firma 1 zusagt, am 01.02. anfängt und dann geordnet kündigen kann.
Das ist nicht die feine englische Art gegenüber Firma 1, beinhaltet ein gewisses Risiko, aber so what, es ist legal und wenn es wirklich die Traumfirma ist ...
Aber ich sehe jetzt, Du hast es anders gemeint - Ziel ist, nicht vor Anfang März bei Firma 2 anzufangen, damit man jetzt Firma 1 zusagt, am 01.02. anfängt und dann geordnet kündigen kann.
Das ist nicht die feine englische Art gegenüber Firma 1, beinhaltet ein gewisses Risiko, aber so what, es ist legal und wenn es wirklich die Traumfirma ist ...
Die feine englische Art birgt allerdings die Chance, dass sich Firma 1 noch zur Traumfirma entwickelt. Man muss ja Firma 2 immer noch nicht zusagen.
Ich vermute mal Du hast Dich entweder noch nie auf dem Arbeitsmarkt bewegen müssen oder ist es schon lange her. Eine Stelle zu besetzen von heute bis 1. März ist für die meisten Arbeitgeber ein Traumziel. Unabhängig vom Fachkräftemangel, das war schon immer so. Früher hat man aus den Schlangen von Pflaumen aussortieren müssen, heute dauert es lange, bis aus den paar Bewerbungen endlich mal einer dem Profil entspricht.
Zwischen Vorstellungsgespräch und Vertragsverhandlung vergehen auch noch ein paar Tage, heute haben Bewerber auch Ansprüche an den Arbeitgeber und suchen nicht nur händeringend einen Job.
Zwischen Vorstellungsgespräch und Vertragsverhandlung vergehen auch noch ein paar Tage, heute haben Bewerber auch Ansprüche an den Arbeitgeber und suchen nicht nur händeringend einen Job.
Falscher oder richtiger Tröt, es ist in beiden entbehrlich. Einen Anwalt zu beauftragen ohne Not ist für meine Begriffe die teuerste und unsinnigste Empfehlung.