Antworten (7)
Die Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Was du auf deinem Grundstück bauen darfst und was nicht, hängt von den Bauvorschrften ab und die sind nunmal von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Also wende dich an das für dich zuständige Bauamt, da wirst du am ehesten eine Antwort bekommen.
Bis zu einer gewissen HÖhe darfst du das. Aber ich würde an deiner Stelle trotzdem vorher mit dem Nachbarn sprechen, um sicher zu gehen. Mit "ich hab Recht" kann man im Zweifelsfall auch einen unssinigen Streit vom Zaun brechen. Den willst du sicherlich vermeiden.
Das ist vom Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes abhängig in dem du wohnst. In München beispielsweise sind sie komplett verboten. In anderen Gebieten kann es jedoch wiederum kein Problem sein einen hohen Zaun als Sichtschutz zu errichten. Erkundige dich am besten bei deiner Kommune.
Das hängt davon ab, was in der Gemeinde üblich ist. Natürlich spielt auch der Abstand zum Haus des Nachbarn eine Rolle. Verläuft der Zaun zwei Meter vor dessen Haustür und ist über 180 cm hoch, dann ist eine Genehmigung notwendig. Das Bauamt erteilt aber Auskunft.
Die Frage ist, was Dein nachbar dazu sagt, wegen so einem Quatsch ist bei uns auch einer halber Nachbarschaftsstreit "Vom Zaun" gerissen worden...
Mano, du hättest die 6 Jahre Pause zur Verbesserung deines schriftlichen Ausdrucks nutzen können.
Auch wäre die Zeit geeignet, über Zeit, Raum und unsinnige Beiträge nachzudenken.
Auch wäre die Zeit geeignet, über Zeit, Raum und unsinnige Beiträge nachzudenken.