Antworten (4)
Er sollte zum Preisgefüge passen.
Was soll mit der Mehrwertsteuer sein? Die wird, wie immer, in der üblichen Höhe berechnet.
Was soll mit der Mehrwertsteuer sein? Die wird, wie immer, in der üblichen Höhe berechnet.
Ein Mengenrabatt wird von einem Verkäufer bei Abnahme einer bestimmten
Mindestmenge an Waren eingeräumt.
Durch den gewährten Rabatt mindert sich der Gesamtkaufpreis der Ware.
Die Umsatzsteuer ist Teil des vereinbarten Kaufpreises.
Da sich die Umsatzsteuer nah dem tatsächlich zu zahlenden Endpreis der
Ware richtet, mindert sich bei einem Mengenrabatt auch der Gesamtbetrag
der vom Käufer zu zahlenden Umsatzsteuer.
Mindestmenge an Waren eingeräumt.
Durch den gewährten Rabatt mindert sich der Gesamtkaufpreis der Ware.
Die Umsatzsteuer ist Teil des vereinbarten Kaufpreises.
Da sich die Umsatzsteuer nah dem tatsächlich zu zahlenden Endpreis der
Ware richtet, mindert sich bei einem Mengenrabatt auch der Gesamtbetrag
der vom Käufer zu zahlenden Umsatzsteuer.
Man kann einen gewissen Mengenrabatt oder Nachlass gewähren. Das ist gar kein Problem. Die Umsatzsteuer errechnet sich auf den Warenwert, der sich dann aus der "neuen" Kaufsumme ergibt. Genau diese Umsatzsteuer wird dann auch dem Finanzamt bei der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet. Der Betrag, der in Rechnung gestellt wird, der ist relevant.
Bei einem gewährten Mengenrabatt muss man nichts besonderes beachten. Die Umsatzsteuer berechnet sich auf den Betrag, der sich abzüglich des Rabattes ergibt. Die Umsatzsteuer wird ganz normal mittels der Voranmeldung deklariert. Wieviel Rabatt man gibt, bleibt einem selbst überlassen.