Eheähnliche Gemeinschaft
Wie sichert man sich ab? Junger Mann wird ungewollt Vater, erkennt das Kind an und zieht in ihre Wohnung. Sie finanziell wackelig, Mietrückstand, Ratenkauf etc.
Er hat alles ausgeglichen, Finanzen geordnet etc. Jetzt geht es um größere Wohnung. Sie ist wieder berufstätig, die Wohnung soll aber von ihm gemietet werden. Im Falle der Trennung, kommt er automatisch für sie mit auf? Oder bleibt es bei der Unterhaltszahlung für das Kind?
Er hat alles ausgeglichen, Finanzen geordnet etc. Jetzt geht es um größere Wohnung. Sie ist wieder berufstätig, die Wohnung soll aber von ihm gemietet werden. Im Falle der Trennung, kommt er automatisch für sie mit auf? Oder bleibt es bei der Unterhaltszahlung für das Kind?
Antworten (15)
Denke auch nur Kindesunterhalt. Vielleicht gibt es aber noch einen Unterschied, ob die eheähnliche Gemeinschaft eingetragen wurde oder nicht!?
Der Mutter steht Betreuungsunterhalt zu. Das Gesetz wurde so beschlossen, zum Wohle der nichtehelichen Kinder, die hier ehelichen Kindern gleichgestellt werden
Zitat:
"Die für Unterhaltsansprüche ab Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung hat den nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) und den Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) auch zur Dauer einander weitgehend angeglichen. Allerdings kann danach in beiden Fällen zunächst nur für die Dauer von mindestens drei Jahren nach der Geburt Betreuungsunterhalt verlangt werden. Verlangt der betreuende Elternteil aus Billigkeitsgründen Unterhalt über diese Dauer hinaus, muss er die Gründe dafür darlegen und beweisen, was eine individuelle Beurteilung der Verhältnisse erfordert. Der BGH vertritt folgende Auffassung:
Selbst wenn ein Kind im Kindergarten volltags betreut wird, führt dies nämlich noch nicht notwendig zu einer vollschichtigen Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils."
Das ist auch nur recht und billig. Das Kind aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bedarf genauso der Fürsorge und Betreuung durch die Mutter. Das müsste auch im Interesse des Vaters sein.
Deine Trennungen kannst du hier nicht vergleichen Amos, ihr hattet keine gemeinsamen Kinder.
Zitat:
"Die für Unterhaltsansprüche ab Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung hat den nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) und den Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) auch zur Dauer einander weitgehend angeglichen. Allerdings kann danach in beiden Fällen zunächst nur für die Dauer von mindestens drei Jahren nach der Geburt Betreuungsunterhalt verlangt werden. Verlangt der betreuende Elternteil aus Billigkeitsgründen Unterhalt über diese Dauer hinaus, muss er die Gründe dafür darlegen und beweisen, was eine individuelle Beurteilung der Verhältnisse erfordert. Der BGH vertritt folgende Auffassung:
Selbst wenn ein Kind im Kindergarten volltags betreut wird, führt dies nämlich noch nicht notwendig zu einer vollschichtigen Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils."
Das ist auch nur recht und billig. Das Kind aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bedarf genauso der Fürsorge und Betreuung durch die Mutter. Das müsste auch im Interesse des Vaters sein.
Deine Trennungen kannst du hier nicht vergleichen Amos, ihr hattet keine gemeinsamen Kinder.
Ich vermute, Amos hat seinem RA gegenüber das Baby nicht erwähnt. So doof wird der RA auch nicht sein, aber wenn er nicht richtig informiert wird, gibt er halt solche Auskünfte.
Amos und sein RA liegen richtig. Der Frau besitzt keinerlei Unterhaltsansprüche, lediglich das Kind, was einen eventuellen Betreuungsunterhalt einschließt. "Im Falle der Trennung, kommt er automatisch für sie mit auf?" Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Primus, der Betreuungsunterhalt ist Unterhalt, der der Mutter zusteht, weil sie das gemeinsame Kind betreut.
Dieser Unterhalt steht nicht dem Kind zu. Er deckt den Bedarf zum Leben für die Mutter.
Dieser Unterhalt steht nicht dem Kind zu. Er deckt den Bedarf zum Leben für die Mutter.
Und noch für Torben: Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es nur für gleichgeschlechtliche Partner. Link.
@ing: Das ist nicht richtig. Du, Amos und meine Wenigkeit. Selbst unter Berücksichtigung des Massendefekts sind das drei.