Erbt Stiefsohn neben leiblichen Kindern des Vaters/ Vater steht allein im Grundbuch
Wir die Eltern besitzen ein Haus.Mein leiblicher Sohn soll NICHTS erben auch kein Pflichtteil vom Haus,nur von Bargeld.(haben keinen Kontakt)Wir haben 2 gemeinsame Kinder die dann erben sollen.
Kann man den Pflichtteil vom Haus umgehen,wenn ich als Mutter mich aus Grundbuch austragen lasse?Somit würde das Haus ja meinem Mann nach meinem Tod gehören und mein Sohn(Stiefsohn meines Mannes)könnte nichts einfordern.Wollen damit verhindern daß mein Mann nach meinem Tod das Haus verkaufen muß um ihn auszuzahlen!
Danke im Voraus!
Kann man den Pflichtteil vom Haus umgehen,wenn ich als Mutter mich aus Grundbuch austragen lasse?Somit würde das Haus ja meinem Mann nach meinem Tod gehören und mein Sohn(Stiefsohn meines Mannes)könnte nichts einfordern.Wollen damit verhindern daß mein Mann nach meinem Tod das Haus verkaufen muß um ihn auszuzahlen!
Danke im Voraus!
Antworten (6)
Mir ist nur noch nicht klar, woher man weiß, wer zu erst an der Himmelspforte klopft. Da hilft der beste Plan nicht wirklich.
Und da es keine Garantien für die Dauer einer Ehe gibt, sehe ich hier eher die Gefahr, dass man vor den Scherben aufwachen kann und die Hälfte des Hauses dahin.
Wenn Du Nichts machst und vor Deinem Mann stirbst:
erbt Dein erster Sohn ein Sechstel des Hauses. Wenn Du ihn enterbst, dann noch ein Zwölftel des Hauswertes in Geld, Das sollte man immer aufbringen können, ohne das Haus zu verkaufen. Das würde ich unkritisch sehen.
Wenn Du nichts machst und nach Deinem Mann stirbst, erbt er ein Drittel, bei Enterbung ein Sechstel. Ihr seid beide tot, who cares?
NICHTS machen wäre m.E. im Grunde okay
erbt Dein erster Sohn ein Sechstel des Hauses. Wenn Du ihn enterbst, dann noch ein Zwölftel des Hauswertes in Geld, Das sollte man immer aufbringen können, ohne das Haus zu verkaufen. Das würde ich unkritisch sehen.
Wenn Du nichts machst und nach Deinem Mann stirbst, erbt er ein Drittel, bei Enterbung ein Sechstel. Ihr seid beide tot, who cares?
NICHTS machen wäre m.E. im Grunde okay
Wenn Du Deine Hälfte des Hauses Deinem Mann schenkst, dann dauert es noch zehn Jahre, bis Dein erster Sohn tatsächlich nichts erbt. So lange werden Geschenke nachträglich dem Erbe zugeschlagen. Jedes Jahr ein Zehntel weniger, aber das dauert.
Umgekehrt lieferst Du Dich auf Gedeih und Verderb Deinem Mann aus. Solltet Ihr Krach bekommen (und sag nicht, das würde doch jetzt nicht mehr passieren) hast Du kein Dach mehr über dem Kopf.
Selbst wenn Ihr ein Herz und eine Seele bleibt, wird es auch gefährlich, wenn er zum Pflegefall wird und das Amt die Finger ausstreckt.
Ich würdevinsgesamt ganz dringend zu Lösung 1 (nichts tun und enterben) raten. Das ist kalkulierbar und bringt Dich nicht in Gefahr.
Umgekehrt lieferst Du Dich auf Gedeih und Verderb Deinem Mann aus. Solltet Ihr Krach bekommen (und sag nicht, das würde doch jetzt nicht mehr passieren) hast Du kein Dach mehr über dem Kopf.
Selbst wenn Ihr ein Herz und eine Seele bleibt, wird es auch gefährlich, wenn er zum Pflegefall wird und das Amt die Finger ausstreckt.
Ich würdevinsgesamt ganz dringend zu Lösung 1 (nichts tun und enterben) raten. Das ist kalkulierbar und bringt Dich nicht in Gefahr.
ingSND hat Recht, was die Schenkung angeht. Den Rest möglicher Problem kann man umgehen. Schenkt doch Euren gemeinsamen Kindern das Haus und lasst ein lebenlanges Wohnrecht für Euch beide eintragen. Selbst wenn ein früher Erbfall eintritt oder das Haus verkauft werden sollte, das Wohnrecht bleibt bestehen und niemand muss ausziehen. Ein Käufer müsste das Wohnrecht hinnehmen. Wenn einer oder beide von Euch ins Pflegeheim müssen, kann niemand an das Haus heran. Und falls Ihr Euch trennt, muss halt verhandelt werden, für wiviel Geld jemand auf sein lebenslanges Wohnrecht verzichtet. Lasst Euch mal von einem Notar beraten.