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Larrfagnes26

Wie kann ich eigentlich von einer Ersteigerung bei Ebay zurücktreten? Reicht da eine Email an den Verkäufer?

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Antworten (9)
MaureenOHara
Ein Gbot ist verbindlich, erhält man als Höchstbietender den Zuschlag, ist die Ware abzunehmen. Ausnahme: bei gewerblichen Verkäufern hat man ein Widerrufsrecht.
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quarterback
Falls du bei einem gewerblichen Händler gekauft hast hast du ein 14tägiges Widerrufs- bzw Rückgaberecht. Darüber wirst du in der Regel in der Artikelbeschreibung belehrt. Bei einem Privatkauf wirst du dich mit dem Verkäufer einigen müssen.
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Der_Denis
Warum kaufst du denn was, wenn du sofort nach dem Kauf merkst, dass du es doch nicht willst ? Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, kannst du vom Kauf zurück treten. Da reicht eine Mail, ja. Sei aber bitte so fair und mach das, bevor er dir die Ware zu schickt. Aber natürlich musst du dann damit rechnen, dass dich der Verkäufer dann für zukünftige Käufe als Kunden sperrt. Wenn es ein privater Verkäufer ist bist du zur Abnahme verpflichtet. Da musst du auf Kulanz des Verkäufers hoffen. Und komm bitte nicht auf die Idee, dem mit einer negativen Bewertung zu drohen, für etwas, was du selber verbockt hast.
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bh_roth
Nur das letzte Gebot ist verbindlich (extrem klugscheiß!)
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antwortomat
14 Tage Rückgareberecht, auch bei eBay, wenn Du von einem Händler gekauft hast. Bei einem Kauf von Privat hast Du verloren.
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daggibaba
Vom Händler gekauft? Dann steht beim Artikel eine Widerrufsbelehrung (kommt oft auch nochmal per mail) und da steht in welcher Form und wohin der Widerruf gehen muss,
Von privat gekauft heißt gekauft. Die meisten Privatverkäufer haben ja sogar extra noch den Hinweis im Text, dass Umtausch, Rückgabe usw. ausgeschlossen sind.
Jetzt hilft nur noch eins: Freundliche mail schreben und fragen, ob man irgendwie zu einer Lösung kommen kann. Das habe ich als Verkäuferin als Ausnahme auch schon mal so gemacht.
Was ich aber gar nicht ab kann: Leute, die sich nach dem Kauf totstellen! Keine mails beantworten, nicht überweisen, ich habe die Sachen herumliegen und trau' mich ja auch nicht, die wieder einzustellen oder anderweitig wegzugeben. Das melde ich inzwischen zügig. Und ich habe meine Angebote auch für Leute sperren lassen, die bei ebay einen Eintrag wegen nicht bezahlter Artikel haben.
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fischersphilippfischt
Eigentlich ist es ein verbdinlicher Vertrag der, sobald Sie den Artikel ersteigert haben, zustande kommt. Erst einmal sollten Sie dem Verkäufer eine Email schreiben, ob er mit diesem Schritt einverstanden ist, dass Sie den Artikel doch nicht haben möchten. Falls der Verkäufer nicht einverstanden ist und Sie nicht bezahlen, bekommen Sie einen Vermerk in Ihr Mitgliedskonto.
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Sebastian Müller
Von einem Gebot kann man nur zurücktreten, wenn dieses irrtümlich oder aufgrund eines Fehlers entstand. Dazu gehört jedoch nicht, dass einem plötzlich das Produkt nicht mehr zusagt oder einem der Preis zu hoch geworden ist. Nur mit Einverständnis des Verkäufers kann ein Gebot zurückgenommen werden, wenn dieses zuvor willentlich und wissentlich erfolgte. Ansonsten kann man den Interessenten darauf "festnageln".
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Björn Summer Child
Sie müssen sich bei Ebay abmelden. Hierfür gibt es einen Link.Mit dem Verkäufer haben Sie anfür nichts zu tun. Das müsste Ebay für Sie erledigen. Sie schreiben für die Abmeldung einfach den Grund warum Sie nicht mehr Intressiert sind und das Sie keinen Kauf mehr wünschen. Das ist alles was Sie zu tun haben.
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