Freiwillige Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel?
Hallo, wir sind ein Ehepaar mittleren alters ich in arbeit und sie ist in Rente , meine frage ist wir leben in einer Wohnung bei einer Miete von 360€ +NK und das seit über 20 jahren( ohne Mieterhöhung ).Jetzt möchte unser VM sie verkaufen er versucht es schon seit Nov.2018 ,hatte aber bis jetzt keinen Erfolg weil wir 9 monate Kündigungsfrist ( + 100 % Schwerbeh. ) haben das schreckt ab.
Aktuell ist ein Interessent da der würde kaufen wenn wir ca. 500 € miete +NK zahlen würden ( das sind 140 € mehr entspricht etwa dem Mietspiegel ), da ich mich nicht auskenne aber überall gute Ratschläge bekomme würde mich interressieren ob ich vom Derzeitigen VM eine Abstandszahlung ( in welcher Höhe könnte sie steuerfrei sein )verlangen kann ,weil er hat ja dann einen Käufer für die Wohnung.
Leider finde ich zu diesem Thema keine Kommentare.
Danke im voraus
Aktuell ist ein Interessent da der würde kaufen wenn wir ca. 500 € miete +NK zahlen würden ( das sind 140 € mehr entspricht etwa dem Mietspiegel ), da ich mich nicht auskenne aber überall gute Ratschläge bekomme würde mich interressieren ob ich vom Derzeitigen VM eine Abstandszahlung ( in welcher Höhe könnte sie steuerfrei sein )verlangen kann ,weil er hat ja dann einen Käufer für die Wohnung.
Leider finde ich zu diesem Thema keine Kommentare.
Danke im voraus
Antworten (6)
Das Problem für den Verkäufer besteht darin, dass die Wohnung aufgrund eurer niedrigen Miete nur einen Wert von ca 75.000 Euro hat (250 Euro Nettoertrag*12*25). Verlangt er mehr, findet er nur schwer Käufer.
Ist zunächst nicht euer Problem, weil er ja zu einem niedrigerem Preis einen Käufer fände.
Wenn nun allerdings Nachbarwohnungen ca. 40% mehr Miete kosten, könnte man bei einem partnerschaftlichen Mietverhältnis davon sprechen, dass es ein Gebot der Fairness ist, auch einmal eine Mieterhöhung zu akzeptieren.
Merke: Der Mieter kann den Vermieter ärgern. Umgekehrt geht das aber auch.
Wenn es euch finanziell also nicht überbelastet und der Vermieter bisher fair war, darf der Mieter auch einmal fair sein.
Den Vermieter zu erpressen empfinde ich als eher nicht fair. Er wird auch nicht darauf eingehen, weil er den Betrag, den er an euch zahlt, ja auch vom Kaufpreis abziehen könnte.
Ist zunächst nicht euer Problem, weil er ja zu einem niedrigerem Preis einen Käufer fände.
Wenn nun allerdings Nachbarwohnungen ca. 40% mehr Miete kosten, könnte man bei einem partnerschaftlichen Mietverhältnis davon sprechen, dass es ein Gebot der Fairness ist, auch einmal eine Mieterhöhung zu akzeptieren.
Merke: Der Mieter kann den Vermieter ärgern. Umgekehrt geht das aber auch.
Wenn es euch finanziell also nicht überbelastet und der Vermieter bisher fair war, darf der Mieter auch einmal fair sein.
Den Vermieter zu erpressen empfinde ich als eher nicht fair. Er wird auch nicht darauf eingehen, weil er den Betrag, den er an euch zahlt, ja auch vom Kaufpreis abziehen könnte.
Sorry, 20 Jahre ohne Mieterhöhung. !!!
Neues Angebot im Rahmen des üblichen Mietspiegels.
Wofür bitte jetzt noch eine Abstandszahlung?
Wäre ich Vermieter, würdet ihr jetzt auf dem Campingplatz wohnen.
Neues Angebot im Rahmen des üblichen Mietspiegels.
Wofür bitte jetzt noch eine Abstandszahlung?
Wäre ich Vermieter, würdet ihr jetzt auf dem Campingplatz wohnen.
Guten Tag,
ich bin etwas verwirrt über Ihr Anliegen.
Sie müssen diese Mieterhöhung nicht akzeptieren - das ist Ihnen bewusst, oder?
Wenn die neue Miete zu hoch für Sie ist, dann können Sie entweder die Erhöhung komplett ablehnen oder mit dem Kaufinteressenten verhandeln und eine geringere Erhöhung vereinbaren.
Eine Abstandszahlung vom aktuellen Besitzer zu verlangen, halte ich für eine nicht durchsetzbare oder zumindest fragwürdige Forderung.
Zur Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen würde ich mich an Ihrer Stelle mit dem Mieterschutzverein in Ihrem Wohnort unterhalten.
Auch der Hinweis, dass Sie selbst versuchen könnten die Wohnung zu kaufen, ist einen Gedanken wert. Vielleicht wollen auch Ihre Kinder oder Enkelkinder die Wohnung kaufen.
Zu den Einkommensgrenzen bzw. Steuerfreibeträgen für Rentner würde ich an Ihrer Stelle mit einem Steuerberater sprechen.
Ein letzter Hinweis in Sachen Forum/ Foren: Sie sind eine tolle Sache. Aber Sie können selten bis nie die Qualifikation der Nutzer überprüfen. Für manche Fragen sind sie meiner Meinung nach deshalb ungeeignet!
ich bin etwas verwirrt über Ihr Anliegen.
Sie müssen diese Mieterhöhung nicht akzeptieren - das ist Ihnen bewusst, oder?
Wenn die neue Miete zu hoch für Sie ist, dann können Sie entweder die Erhöhung komplett ablehnen oder mit dem Kaufinteressenten verhandeln und eine geringere Erhöhung vereinbaren.
Eine Abstandszahlung vom aktuellen Besitzer zu verlangen, halte ich für eine nicht durchsetzbare oder zumindest fragwürdige Forderung.
Zur Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen würde ich mich an Ihrer Stelle mit dem Mieterschutzverein in Ihrem Wohnort unterhalten.
Auch der Hinweis, dass Sie selbst versuchen könnten die Wohnung zu kaufen, ist einen Gedanken wert. Vielleicht wollen auch Ihre Kinder oder Enkelkinder die Wohnung kaufen.
Zu den Einkommensgrenzen bzw. Steuerfreibeträgen für Rentner würde ich an Ihrer Stelle mit einem Steuerberater sprechen.
Ein letzter Hinweis in Sachen Forum/ Foren: Sie sind eine tolle Sache. Aber Sie können selten bis nie die Qualifikation der Nutzer überprüfen. Für manche Fragen sind sie meiner Meinung nach deshalb ungeeignet!