Fristlose kündigung und kein lohn
Hallo zusammen,
Ich hab mich am 3.9.19 krank gemeldet, da ich schmerzen in der schulter hatte. Also meine meldepflicht bin ich nach gekommen. Wollte am 4.9.19 zum orthopäden aber mein arzt war nicht da und die haben mir termin für 5.9.19 gegeben. Da bin ich hin und bin aber nicht krankgeschrieben wurden, da alles wieder gut war mit der schulter, weil ich schmerztabletten nahm. Mein arbeitgeber hat mich dann zum 6.9.19 fristlos gekündigt mkt sofortiger wirkung und verlangt krankenschein. Den ich leider nicht habe. Jetzt zahlt er mein geht von august nicht der bis zum 15. Des folgemonats fällig wäre. Nach vielen nachfragen werde ich einfach ignoriert. Darf er mein gehalt vom august behalten, weil ich nicht der nachweislflicht nachgekommen bin. Bitte um hilfe was ich tun soll. Hab sie heute auch schriftlich angeschrieben mit bitte um zahlung meines gehalts. Muss ja miete zahlen usw und das amt braucht auch die letzte lohnbescheinigung usw
Ich hab mich am 3.9.19 krank gemeldet, da ich schmerzen in der schulter hatte. Also meine meldepflicht bin ich nach gekommen. Wollte am 4.9.19 zum orthopäden aber mein arzt war nicht da und die haben mir termin für 5.9.19 gegeben. Da bin ich hin und bin aber nicht krankgeschrieben wurden, da alles wieder gut war mit der schulter, weil ich schmerztabletten nahm. Mein arbeitgeber hat mich dann zum 6.9.19 fristlos gekündigt mkt sofortiger wirkung und verlangt krankenschein. Den ich leider nicht habe. Jetzt zahlt er mein geht von august nicht der bis zum 15. Des folgemonats fällig wäre. Nach vielen nachfragen werde ich einfach ignoriert. Darf er mein gehalt vom august behalten, weil ich nicht der nachweislflicht nachgekommen bin. Bitte um hilfe was ich tun soll. Hab sie heute auch schriftlich angeschrieben mit bitte um zahlung meines gehalts. Muss ja miete zahlen usw und das amt braucht auch die letzte lohnbescheinigung usw
Antworten (5)
Hallo Gast, in deiner Schilderung fehlt, ob du deinen Arbeitgeber auch am 4. und 5.9. darüber informiert hast, dass du weiter krank bist. Grundsätzlich kann man auch drei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank gemeldet sein, allerdings kann der Arbeitgeber in seinem Betrieb abweichend davon verlangen, dass schon am ersten Tag der Krankheit eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Deshalb ist dein Fall ohne weitere Informationen nicht wirklich zutreffend zu beurteilen. Wenn du allerdings nach Berücksichtigung aller Fakten meinst, dass du alles richtig gemacht hast, gehe zum Betriebsrat oder zu einem Vertreter der Gewerkschaft oder Anwalt.
Einer Kündigung widersprechen? Ist das ein ernster Vorschlag? Bekomme ich einen Widerspruch gegen eine Kündigung auf den Tisch, lege ich die drei Wochen an die Seite und antworte dann, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, die keinen Widerspruch zulässt.
Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang. Sollte sich der Threaderöffner also keiner Schuld bewusst sein (Stichwort Abmahnungen) dann umgehend zum Anwalt oder direkt beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Sind die drei Wochen verpasst, spielt es keine Rolle ob die Kündigung gerechtfertigt war.
Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang. Sollte sich der Threaderöffner also keiner Schuld bewusst sein (Stichwort Abmahnungen) dann umgehend zum Anwalt oder direkt beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Sind die drei Wochen verpasst, spielt es keine Rolle ob die Kündigung gerechtfertigt war.
Zum AugustLohn... vielleicht Mal nachfragen, warum kein Geld kommt. Manchmal fehlt es an Kleinigkeiten, bspw. Einer korrekten Bankverbindung
@rayer
Ein Widerspruch gegen eine Kündigung ist (fast immer) sinnlos. Er hat keine aufschiebende Wirkung für die Klagefrist. Klage einreichen, zur Not erstmal persönlich beim Arbeitsgericht und parallel dem Arbeitgeber schriftlich die eigene Arbeitsleistung anbieten.
Macht natürlich nur Sinn, wenn es nicht eine Vorgeschichte gibt, die die fristlose Kündigung rechtfertigt. So ganz aus heiterem Himmel passiert dass dich eher selten
Ein Widerspruch gegen eine Kündigung ist (fast immer) sinnlos. Er hat keine aufschiebende Wirkung für die Klagefrist. Klage einreichen, zur Not erstmal persönlich beim Arbeitsgericht und parallel dem Arbeitgeber schriftlich die eigene Arbeitsleistung anbieten.
Macht natürlich nur Sinn, wenn es nicht eine Vorgeschichte gibt, die die fristlose Kündigung rechtfertigt. So ganz aus heiterem Himmel passiert dass dich eher selten