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Soweit ich mich erinnere, droht nach drei Monaten die Verjährung. Deshalb wird man in aller Regel deutlich vorher etwas hören. Die Behörde sorgt sich auch darum, daß ein Beschuldigter die zeitlichen Spielräume geschickt ausnutzt und so einen Alternativtäter erst dann präsentiert, wenn der nicht mehr belangt werden kann.