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Gast

Generalvollmacht über den Tod hinaus

Der 2. Elternteil ist auch verstorben, ein Bruder - von 4 Kindern - hat eine Generalvollmacht "über den Tod hinaus". Ist er berechtigt auch alle Erbangelegenheiten wie Hausverkauf zu regeln oder endet die Vollmacht mit dem Begräbnis.
4 Kinder sollen nach Elternwunsch zu gleichen Teilen erben.
Was sollten die Geschwister unternehmen?
Vielen Dank
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Antworten (7)
hphersel
Fragt einen Anwalt für Familienrecht. Wir wissen nicht, was genau in der Vollmacht und im Testament Deiner Eltern drinsteht. Auch eine Generalvollmacht ist nicht für alles gültig. Link
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status-quo-fan
@Amos
Das muss aber schon ziemlich lange her sein. Ich hab mal bei meiner Bank nachgefragt; die sagen, dass mit dem Ableben eines Kontoinhabers zunächst alle Konten gesperrt sind und der wie auch immer bevollmächtigte Erbe über das/die Konto/en erst verfügen kann, wenn er einen Erbschein vorlegt.
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docwoelle
Schwierig.
Wenn er eine Generalvollmacht hat, dann gilt die.
Die Erbanteile mögen zwar gleich verteilt sein, allerdings erben die Kinder nur insoweit, wie das Handeln des Generalbevollmächtigten es erlaubt.
Soll heißen: Die 4 Kinder erben das Haus in gleichen Teilen nach Wunsch der Eltern.
Nun, das steht dann auf dem Papier - das 600.000-Euro-Objekt bringt keinem was.
Ohne Generalbevollmächtigtem würde der Kram für 200.000 Euro versteigert und jeder bekäme 50k.
Mit dem Bevollmächtigten kann es sein, dass er tatsächlich einen Käufer für 500.000 findet und dann kriegen die Kids je 125k.
Aber er könnte es auch für 10 Euro verkaufen, dann bekommt jeder 2,50€.
Hängt also von der Schlauheit des Bevollmächtigten ab.
Machste erstmal nix dran...
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Mars-Ultor
So kompliziert ist der Fall nicht, wenn man ihn auseinanderbrödelt. Eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt erst einmal, weil es eine Willenserklärung der Verstorbenen ist. Vollmachten können jederzeit widerrufen werden. Nun kann der Erblasser aus naheliegenden Gründen die Vollmacht nicht widerrufen. Sehr wohl widerrufen werden kann die Vollmacht aber von seinen Rechtsnachfolgern, also den Erben. Sprich, die Erbengemeinschaft, also alle zusammen, können eine Vollmacht über den Tod hinaus jederzeit widerrufen.
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status-quo-fan
Das ist alles schön und gut; aber Banken handeln nach eigenen Vorschriften. Hierzu folgender Link
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Mars-Ultor
Wieso ein Vollmacht sich selbst gegenüber widerrufen? Nochmal in kurzen Sätzen. A bevollmächtigt B über den Tod hinaus. A stirbt. C und D sind Erben und können als Rechtsnachfolger von A problemlos die Vollmacht gegenüber B widerrufen. Das ist keine Theorie, kein Insichgeschäft, das ist simples Erbrecht.
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hphersel
@mos und Status-quo:
bis eine Bankk auf eine bei einem Notar hinterlegte Genralvollmacht reagiert, kann es einige Zeit dauern. Wenn Amos aber eine BANKvollmacht seiner Eltern überderen Tod hinaus hatte, also eine Vollmacht, die bei der Bank direkt hinterlegt wurde, ist es klar, dass alles reibungslos über die Bühne lief.
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