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Henriselw

Gibt es eine Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit? Wenn ja wie lange dauert so was?

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Antworten (4)
bh_roth
Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten ist 3 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Handlung. In die Verjährung rettet sich derjenige, gegen den in diesen 3 Monaten nicht konkret ermittelt wird.
Beispiel: Ein Fahrzeug wird mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Zunächst wird der Besitzer gehört. Eine Anhörung unterbricht die Verjährung nicht. Kommen mehrere Fahrer in Frage, werden die Anhörungen mit den anderen Personen fortgesetzt. Wenn die Behörde es nicht schafft, innerhalb dieser 3 Monate den Fahrer festzustellen, und ein OW- oder Bußgeldverfahren einzuleiten, verjährt die OW. Was der Behörde so einfällt, wenn sie den Fahrer nicht ermitteln kann, ist eine andere Geschichte.
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Jona König
Ja, es gibt eine Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten, laut § 26 Abs. 3 StVG verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb von 3 Monaten. Nach dem Erlaß eines Bußgeldbescheides wird diese wiederum verlängert auf 6 Monate. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Zuwiderhandlungen gegen Bußgeldbestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite: http://www.verkehrsportal.de
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Linn New
Eine Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, zum Beispiel erhöhte Geschwindigkeit, Drängeln oder ähnluches kann bereits nach drei Monaten nach der Tat nicht mehr verfolgt werden, sofern kein Bußgeldbescheid erlassen wurde, öffentliche Klage erhoben ist oder die Verjährung nicht unterbrochen wird. Laut § 26 III StVG verlängert sie sich danach auf sechs Monate.
Lediglich bei vorsätzlicher Alkoholfahr beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, bei fahrlässigem Fahren unter Alkohol immerhin sechs Monate.
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mrkpax
Eine Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit hängt von der genauen Straftat ab. Bei einer Widrigkeit im Straßenverkehr beträgt sie 3 Monate, wenn Sie weder eine Klage noch einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Ansonsten verjährt sie erst in 6 Monaten. Bei Drogendelikten hingegen verjähren Ordnungswidrigkeiten frühstens in einem Zeitraum von 6 Monaten.
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