bobbaisfat007
Gilt das Surfen am Arbeitsplatz eigentlich schon als Grund genug für eine Entlassung? Könnte man dagegen vorgehen?
Antworten (8)
erster Schritt: Abmahnung
bei weiteren Verstößen: Entlassung
Ja, auch wegen privaten Gebrauch des Internets
bei weiteren Verstößen: Entlassung
Ja, auch wegen privaten Gebrauch des Internets
Kommt darauf an. Wenn Du privat surfst gilt obige Antwort. Es gibt aber auch dienstliche Gründe. Ansonsten gilt es als rechtlich durchaus problematisch das Surfverhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren. Wenn eine Kontrolle stattfindet, dann muss das auch bekannt gegeben werden.
Die Frage kann man nicht klar beantworten, vor allem nicht in diesem knappen Rahmen. Es kommt auf den Einzelfall an. Fragen sind zum Beispiel, wie der Arbeitsvertrag die private Internetnutzung regelt, wie und in welchem Umfang man privat das Internet genutzt hat (ganz schlecht z.B. Filesharing, Pornografie), ob es geschäftsschädigend war (z.B. wenn man öffentlich über den Arbeitgeber oder einen Kunden gelästert hat), ob die Arbeit dadurch vernachlässigt wurde und ob die private Nutzung korrekt nachgewiesen wurde. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir in deinem konkreten Fall besser weiterhelfen. Wenn du deine Arbeit nicht vernachlässigt hast und nur Seiten besucht hast, die du auch deinen Kindern zeigen würdest, stehen die Chancen wohl nicht allzu schlecht.
Es kann ein Kündigungsgrund sein, muss es aber nicht. Es gab einen Fall, wo der Arbeitnehmer nur gelegentlich den Kontostand abgerufen hat, da hat das Gericht die Kündigung für ungültig erklärt. Wenn du allerdings Kosten oder einen Schaden verursachst oder deiner Arbeit wegen des Surfens nicht richtig nachkommst, kann eine Entlassung rechtens sein.
Also soweit ich weiß, kann man da nicht einfach entlassen werden, es sei denn, im Vertrag ist eindeutig geregelt, dass man nicht privat surfen darf. Gibt es so eine Regelung nicht, kann man das ruhig machen, aber natürlich in Maßen, und die Arbeit darf nicht drunter leiden :)
Hängt vom Arbeitsplatz ab. Wenn du ein Surfbrett mit ins Büro bringst oder du Busfahrer bist, gibt's vermutlich auf lange Sicht Ärger.
Wenn du aber Surflehrer auf Fuerte bist, wird wahrscheinlich ein Auge zugedrückt. Notfalls kannst du sagen, dass du das Brett nur mal eben einparken wolltest. Oder einfahren.
Wenn du aber Surflehrer auf Fuerte bist, wird wahrscheinlich ein Auge zugedrückt. Notfalls kannst du sagen, dass du das Brett nur mal eben einparken wolltest. Oder einfahren.
Wenn du nur in der Pause privat surfst wird dich keiner rausschmeissen. Aber dadurch hat dein Chef bzw. dein Vorgesetzter Grund zur Annahme, dass du es auch während der Arbeitszeit machst und ist dadurch ggf. befugt dich zu überwachen.