Habe ich Anspruch auf Auflistung meiner Urlaubstage in der Lohnbescheinigung?
In unseren Lohnbescheinigungen fehlt immer die Angabe der Urlaubstage.
Ich würde es aber immer gerne wissen, welchen Stand ich habe.
Die sagen immer das sie das aus softwaretechnischen Gründen nicht machen, was ich für gelogen halte, da die Urlaubstage-Felder nur nicht ausgefüllt sind, aber aufgeführt sind als Felder.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ich das ohne jeden Monat nachfragen zu müssen, in LB meine Urlaubstage/Resturlaubstage ersehen kann?
Ich würde es aber immer gerne wissen, welchen Stand ich habe.
Die sagen immer das sie das aus softwaretechnischen Gründen nicht machen, was ich für gelogen halte, da die Urlaubstage-Felder nur nicht ausgefüllt sind, aber aufgeführt sind als Felder.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ich das ohne jeden Monat nachfragen zu müssen, in LB meine Urlaubstage/Resturlaubstage ersehen kann?
Antworten (2)
Das geht aus abrechnungstechnischen Gründen nicht.
Der Sozialversicherung müssen 5 Werktage vor Monatsschluss die Abrechnungsdaten zur Verfügung gestellt werden.
Eine verbindliche Urlaubsmitteilung kann aber erst zum Ende des Monats erstellt werden.
Aber manchmal frage ich mich, mit was sich die Menschen beschäftigen.
Der Sozialversicherung müssen 5 Werktage vor Monatsschluss die Abrechnungsdaten zur Verfügung gestellt werden.
Eine verbindliche Urlaubsmitteilung kann aber erst zum Ende des Monats erstellt werden.
Aber manchmal frage ich mich, mit was sich die Menschen beschäftigen.