Ich bin Besitzer eines Grundstückes, gehört mir auch der Luftraum darüber?
Der Nachbar hat meinen Anteil an einem gemeinsamen Grundstück überbaut und nutzt damit sozusagen das Grundstück über der Hoffläche. Da wir gemensam Besitzer dieser Hoffläche sind er aber den Raum darüber mit seinem Überbau nutzt, steht mir dann die gesamte Hoffläche zu? Nach dem Motto: Du nutzt die obere Hälfte, ich die untere.
Antworten (5)
Was heißt hier "meinen Anteil an dem gemeinsamen Grundstück"? Ist es jetzt ein gemeinsames Grundstück oder nicht? D.h. gibt es einen Teilungsplan? Oder ist es eine optisch nicht abgeteilte Fläche, die sehr wohl zwei verschiedenen Grundstücken zugehörig ist? Oder eben doch ein wirklich gemeinsam gehörendes Grundsrück, das informell durch Absprache "geteilt" wurde? Gut, Du kannst nicht antworten, deshalb meine Einschätzung:
Meines Erachtens darf er keinen Überbau herstellen (ggf. sind auch noch Bauwichregelungen zu berücksichtigen), aber Du darfst auch nicht "seine" Fläche nutzen.
Ich rate aber zum Gespräch, ein Nachbarschaftsstreit ist übel. Da hat man erst wieder seine Ruhe, wenn einer der beiden weggezogen (oder abgenippelt) ist. Also einigt euch. Eine gerichtliche Klärung könnte zur Folge haben, dass dein Nachbar seinen Überbau wieder abreißen müsste. Na dann bring schon mal dein Auto in Sicherheit. Plötzlich kaputte Reifen und Kratzer könnten die Folge sein.
Meines Erachtens darf er keinen Überbau herstellen (ggf. sind auch noch Bauwichregelungen zu berücksichtigen), aber Du darfst auch nicht "seine" Fläche nutzen.
Ich rate aber zum Gespräch, ein Nachbarschaftsstreit ist übel. Da hat man erst wieder seine Ruhe, wenn einer der beiden weggezogen (oder abgenippelt) ist. Also einigt euch. Eine gerichtliche Klärung könnte zur Folge haben, dass dein Nachbar seinen Überbau wieder abreißen müsste. Na dann bring schon mal dein Auto in Sicherheit. Plötzlich kaputte Reifen und Kratzer könnten die Folge sein.
@vonjwd: Imho hat der Fragesteller einen sog. Megaknall oder ist endfertig, Du solltest auf so etwas nicht antworten.
BTW: Was sind "Bauwichregelungen"? ;-)
MfG machine
BTW: Was sind "Bauwichregelungen"? ;-)
MfG machine
@machine:
kann sein, muss aber nicht. Ich hatte einen vergleichbaren Fall in meiner Verwandtschaft. Da ging es zwar nur um 23 cm, aber holla!
Bauwich ist der Abstand der äußersten Mauer eines Hauses zur Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Wird im Bebauungsplan festgelegt. Er beträgt meist 3 Meter (bei einer Reihenhausbebauung z.B. ist der Bauwich null zwischen den Häusern, bei EFH sind es dann zweimal 3 = 6 Meter). Hat mit der Zugänglichkeit der Grundstücke z.B. auch im Brandfall zu tun (Feuerbekämpfung, Rettungswege). Wenn der Bauwich nicht eingehalten wird, kann es richtig Ärger geben. Den Fall hatte ich wg. 3 cm in Berlin weil bei einem Neubau die Außendämmung dicker war als geplant. Es gibt beim Bauen nichts, was es nicht gibt. Ist aber nochmal glimpflich ausgegangen.
kann sein, muss aber nicht. Ich hatte einen vergleichbaren Fall in meiner Verwandtschaft. Da ging es zwar nur um 23 cm, aber holla!
Bauwich ist der Abstand der äußersten Mauer eines Hauses zur Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Wird im Bebauungsplan festgelegt. Er beträgt meist 3 Meter (bei einer Reihenhausbebauung z.B. ist der Bauwich null zwischen den Häusern, bei EFH sind es dann zweimal 3 = 6 Meter). Hat mit der Zugänglichkeit der Grundstücke z.B. auch im Brandfall zu tun (Feuerbekämpfung, Rettungswege). Wenn der Bauwich nicht eingehalten wird, kann es richtig Ärger geben. Den Fall hatte ich wg. 3 cm in Berlin weil bei einem Neubau die Außendämmung dicker war als geplant. Es gibt beim Bauen nichts, was es nicht gibt. Ist aber nochmal glimpflich ausgegangen.
@vonjwd: Nun gut, aber trotz allem kann niemend aus dieser Fragestellung heraus eine sinnvolle Antwort geben. Da der Fragende von "seinem" Anteil an einer "gemeinsam" genutzten Hoffläche und "gemeinsamen" Besitz redet, erschließt sich mir der Sinn nicht. Sollte es eine Teilungsvereinbarung o.Ä. geben, würde ich dem Nachbar gehörig die Flötentöne blasen, wenn er beginnt, "meinen" Teil zu überbauen.
Da wir hier, wie ich bereits mehrfach schrieb, zum Antworten und nicht zum Raten eingeteilt sind, bleibe ich dabei auf unklare Fragen "unklare" Antworten zu geben.
Zudem wird niemand daran gehindert sich anzumelden, so daß Rückfragen mit Antworten möglich wären.
Und nun lass uns schauen, was der junge Tag noch so bringt.
See you later, machine
Da wir hier, wie ich bereits mehrfach schrieb, zum Antworten und nicht zum Raten eingeteilt sind, bleibe ich dabei auf unklare Fragen "unklare" Antworten zu geben.
Zudem wird niemand daran gehindert sich anzumelden, so daß Rückfragen mit Antworten möglich wären.
Und nun lass uns schauen, was der junge Tag noch so bringt.
See you later, machine
Wenn dem so wäre und würde ich mir ganz schnell das alleinige Nutzungsrecht an der Hoffläche schriftlich geben lassen, sofern mich der Überbau nicht grundsätzlich stört.
Das ganze ist aber ein wenig komplizierter.
Fragesteller und Nachbar (Miteigentümer?) besitzen Miteigentumsanteile an einem Grundstück oder an Teilflächen davon? Gibt es noch weitere Miteigentümer?
Nutzen und Lasten der Miteigentümer, die sich aus dem gemeinsamen Eigentum ergeben, werden üblicherweise in der Teilungserklärung geregelt. Der Überbau stellt eine Veränderung des gemeinsamen Eigentums dar, die üblicherweise der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf.
Das ganze ist aber ein wenig komplizierter.
Fragesteller und Nachbar (Miteigentümer?) besitzen Miteigentumsanteile an einem Grundstück oder an Teilflächen davon? Gibt es noch weitere Miteigentümer?
Nutzen und Lasten der Miteigentümer, die sich aus dem gemeinsamen Eigentum ergeben, werden üblicherweise in der Teilungserklärung geregelt. Der Überbau stellt eine Veränderung des gemeinsamen Eigentums dar, die üblicherweise der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf.