Ich gehe in Rente bekomme ich Abfindung?
Ich gehe nach 6 Jahren Betriebsangehörigkeit mit 63 Jahren in Rente steht mir eine Abfindung zu? Wenn ja wie kann ich sie einfordern.
Antworten (3)
Dir stehen pro Jahr 100000 Euro zu.
Das sind bei 6 Jahren 600000 Euro, die du von der Firma verlangen kannst.
Da ist auch keine Klage notwendig, ein Anruf bei der Polizei genügt meines Wissens.
Also einfach deinem Chef mit der Polizei drohen und alles wird gut.
Das sind bei 6 Jahren 600000 Euro, die du von der Firma verlangen kannst.
Da ist auch keine Klage notwendig, ein Anruf bei der Polizei genügt meines Wissens.
Also einfach deinem Chef mit der Polizei drohen und alles wird gut.
Herrlich ... wieder einer, der den Sinn und den Grund für Abfindungen nicht verstanden hat.
Eine Abfindung wird gezahlt, um einen unverschuldet gekündigten Arbeitnehmer, bei meist betriebsbedingten Kündigungen, zu entschädigen und die Zeit der Arbeitslosigkeit bis zur nächsten gefundenen Arbeit abzufedern.
1. Wenn laut Betriebsvereinbarung für Entlassungen eine Abfindung gezahlt werden muss, kann diese Abfindung für Personen, die kurz vor Renteneintritt stehen, entsprechend gekürzt werde, da ja weniger zu entschädigen ist. Kurz vor Renteneintritt kann bis zu 10 Jahren bedeuten.
2. Wer in Rente geht, wird nicht gekündigt. Wenn der Arbeitgeber nicht dusselig war, enthält der Arbeitsvertrag die Klausel, dass der Vertrag mit Erreichen des Renteneintrittsalters endet. Dann läuft der Vertrag ohne Kündigung aus.
Folgerung: Natürlich kannst du eine Abfindung fordern. Jeder Mitarbeiter sollte ab und zu für Stimmung am Arbeitsplatz sorgen.
Eine Abfindung wird gezahlt, um einen unverschuldet gekündigten Arbeitnehmer, bei meist betriebsbedingten Kündigungen, zu entschädigen und die Zeit der Arbeitslosigkeit bis zur nächsten gefundenen Arbeit abzufedern.
1. Wenn laut Betriebsvereinbarung für Entlassungen eine Abfindung gezahlt werden muss, kann diese Abfindung für Personen, die kurz vor Renteneintritt stehen, entsprechend gekürzt werde, da ja weniger zu entschädigen ist. Kurz vor Renteneintritt kann bis zu 10 Jahren bedeuten.
2. Wer in Rente geht, wird nicht gekündigt. Wenn der Arbeitgeber nicht dusselig war, enthält der Arbeitsvertrag die Klausel, dass der Vertrag mit Erreichen des Renteneintrittsalters endet. Dann läuft der Vertrag ohne Kündigung aus.
Folgerung: Natürlich kannst du eine Abfindung fordern. Jeder Mitarbeiter sollte ab und zu für Stimmung am Arbeitsplatz sorgen.