Schnuller65
Ist die Pfändung von Renten eigentlich erlaubt oder unterliegen die einem besonderen Schutz?
Antworten (4)
Soweit ich weiß, können Renten genauso gepfändet werden wir andere Einkünfte, allerdings gelten auch hier die entsprechenden Tabellen, d. h. einem Alleinstehenden verbleibt ein bestimmter pfändungsfreier Sockelbetrag, der sich durch unterhaltspflichtige Personen entsprechend erhöht.
Die haben keinen höheren Schutz als jedes andere Gehalt. Ein Mindestbetrag kurz über der Grundsicherung ist aber immer pfändungsfrei. Zum Leben bleibt demnach immer genug über. Wenn du unterhaltsverpflichtet bist, bleibt auch dementsprechend mehr übrig.
Prinzipiell sind Rentenansprüche wie Arbeitseinkommen pfändbar. Bei Renten, die sich aus Verträgen mit Versicherungen ergeben, darf der Gläubiger aber nicht verlangen, dass der Schuldner seinen Vertrag kündigt. Erst ab dem regulären Rentenauszahlungsbeginn darf in solchen Fällen gepfändet werden.