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BaggyBang1983

Kann in jeder Branche ein Mehraufwand für Verpflegung beim Finanzamt angegeben werden. Zählt da das Essen in der Pause auch zu?

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Antworten (5)
MaG666
Verpflegungsmehraufwand Ja, in jeder Branche ist es möglich. Und nein, Ausgaben für´s Pausenesssen zählen nicht dazu.
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Mirco ESi
Der Mehraufwand für Verpflegung ist unabhängig von der Branche. Es kommt auf die Zeiten an, die man von der eigentlichen Arbeitsstelle entfern. Ebenfalls gibt es einen höheren Satz angerechnet, wenn man über Nacht für den Arbeitgeber im Einsatz ist. Das Essen in der Pause zählt insofern nicht dazu. Ausnahme ist allerdings, wenn man von seinem Arbeitgeber eingeladen worden ist, dann wird ein entsprechender Satz, der je nach Mahlzeit (Frühstück/Mittag/Abend) unterschiedlich ist, von der Verpflegungsmehraufwandspauschale in Abzug gebracht.
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tinnoo18331
Selbstverständlich gilt der Verpflegungsmehraufwand, der auch steuerlich geltend gemacht werden kann, für jede Branche. Es werden Unterscheidungen in der Berechnung gemacht, da es verschiedene Sätze gibt, die jeweils nach Stunden der Abwesenheit gerechnet werden. Ein vom Arbeitgeber bezahltes (ausgegebenes) Essen, eine Einladung, hat prozentual von dem Verpflegungsmehraufwand abgezogen zu werden.
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JosefinesKingdom1
Der Mehraufwand für Verpflegung kann für jede Branche steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Satz ist branchenunabhängig und richtet sich ausschließlich nach den Stunden, die man außerhalb seiner täglichen Dienststätte tätig war. Falls der Arbeitgeber eine Mahlzeit ausgibt, so ist diese prozentual von dem Verpflegungsmehraufwand abzuziehen.
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bifu70
Es heißt "Verpflegungs_mehr_aufwand", weil es darum geht, Menschen zu entlasten, die beruflich bedingt weder an ihrem regulären Arbeitsmittelpunkt noch zuhause im Einsatz sind und sich daher auswärtig (und somit meist teurer) verpflegen müssen. Die übliche Pause am Arbeitsplatz zählt nicht dazu, hier könntest du dir ein Pausenbrot mitnehmen. Angerechnet werden nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern eine Pauschale. Deren Höhe richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit. Ab 8 bis 14 Stunden: 6 Euro, 14 bis 24 Stunden: 12 Euro, 24 Stunden: 24 Euro. Achtung: Sollte der Arbeitgeber die Auslagen (für dich steuerfrei) erstatten, hat er den Mehraufwand und kann die Pauschale absetzen; du dann nicht mehr, weil du ja keine Belastung hattest.
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