Kündigung und Rücknehme des Kündigung
Hallo,
Ich habe wegen einen neuen guten Angebot von einen Arbeitgeber B meine Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber A wo ich seit 8 Jahre tätig bin bis zum 31.5.2016 gekündigt, da habe ich ein neuen besseren Angebot vom Arbeitgeber A vorgelegt bekommen und diese habe ich Unterschrieben.
Bei dem Arbeitsvertrag des Arbeitgeber B steht das ich die Arbeit antretten muss und eine Probezeit von 6 Monate mit 14 Tage Kündigungfrist gekümdigt werden kann.
Meine Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber A bleiben wie und wann kann ich den Vertrag beim Arbeitgeber B Kündigen?
Ich möchte die Kündigung per EInschreiben am 02.06.2016 zuschicken und zum 17.06.2016 Kündigen, geht das so?
Ich brauche RAT:(
MfG
Mariathas
Ich habe wegen einen neuen guten Angebot von einen Arbeitgeber B meine Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber A wo ich seit 8 Jahre tätig bin bis zum 31.5.2016 gekündigt, da habe ich ein neuen besseren Angebot vom Arbeitgeber A vorgelegt bekommen und diese habe ich Unterschrieben.
Bei dem Arbeitsvertrag des Arbeitgeber B steht das ich die Arbeit antretten muss und eine Probezeit von 6 Monate mit 14 Tage Kündigungfrist gekümdigt werden kann.
Meine Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber A bleiben wie und wann kann ich den Vertrag beim Arbeitgeber B Kündigen?
Ich möchte die Kündigung per EInschreiben am 02.06.2016 zuschicken und zum 17.06.2016 Kündigen, geht das so?
Ich brauche RAT:(
MfG
Mariathas
Antworten (4)
Naja also ich sehe die Sache so:
1. Die Kündigung bei AG 1 ist wirksam.
2. Der Vertrag von AG2 ist ebenfalls wirksam
Du kannst am ersten Arbeitstag bei AG2 kündigen, dann wird diese nach 14 Tagen wirksam. Jetzt ist nur die Frage ab wann du da anfängst. Dann könntest Du nach diesen 14 Tagen wieder bei AG1 anfangen.
Klingt aber alles bisschen abenteuerlich, nicht dass du es dir am Ende mit beiden vergraulst! ;)
1. Die Kündigung bei AG 1 ist wirksam.
2. Der Vertrag von AG2 ist ebenfalls wirksam
Du kannst am ersten Arbeitstag bei AG2 kündigen, dann wird diese nach 14 Tagen wirksam. Jetzt ist nur die Frage ab wann du da anfängst. Dann könntest Du nach diesen 14 Tagen wieder bei AG1 anfangen.
Klingt aber alles bisschen abenteuerlich, nicht dass du es dir am Ende mit beiden vergraulst! ;)
Reden hilft:
erkläre deinem neuen Arbeitgeber, dass du die Stelle doch nicht antreten willst, weil es unvorhersehbare Entwicklungen gab. Er wird sich nicht freuen, aber dich nicht zum Antritt zwingen, denn es kostet ihn Geld.
erkläre deinem neuen Arbeitgeber, dass du die Stelle doch nicht antreten willst, weil es unvorhersehbare Entwicklungen gab. Er wird sich nicht freuen, aber dich nicht zum Antritt zwingen, denn es kostet ihn Geld.
Was das Formale angeht:
Man muss nicht den ersten Arbeitstag abwarten, um zu kündigen. Und die Kündigungsfrist läuft ab dem Kündigungstermin, nicht erst ab dem ersten Arbeitstag.
Vom Formalen abgesehen: Wie bereits von StechusKaktus erwähnt: Mit den meisten Leuten kann man vernünftig reden.
Man muss nicht den ersten Arbeitstag abwarten, um zu kündigen. Und die Kündigungsfrist läuft ab dem Kündigungstermin, nicht erst ab dem ersten Arbeitstag.
Vom Formalen abgesehen: Wie bereits von StechusKaktus erwähnt: Mit den meisten Leuten kann man vernünftig reden.
ing793,
dem ist nichts hinzuzufügen. Schon mal etwas von Loyalität gehört?
MariO ist beruflich erledigt.
dem ist nichts hinzuzufügen. Schon mal etwas von Loyalität gehört?
MariO ist beruflich erledigt.