Kündigung vor dem Antritt
Guten morgen zusammen,
Ich hoffe dass ihr mir bei meiner Frage hilft.
Ich habe ein Vertrag unterschrieben mit einem Tag Kündigungsfrist während der Probe zeit.inzwischen habe ich jetzt ein neuen Angebot von einer andere Firma bekommen.kann ich jetzt einfach eine Kündigung schicken ohne dass ich den Job antrete. Laut Vertrag steht:"wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht aufnehmt oder löst ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist so verpflichtet er für jeden Arbeitstag der Kündigungsfrist der er nicht einhält eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagesverdientes brutto an Arbeitgeber zu Zahlen begrenzt auf ein monatsentgelt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche Bleiben unberührt
Ich hoffe dass ihr mir bei meiner Frage hilft.
Ich habe ein Vertrag unterschrieben mit einem Tag Kündigungsfrist während der Probe zeit.inzwischen habe ich jetzt ein neuen Angebot von einer andere Firma bekommen.kann ich jetzt einfach eine Kündigung schicken ohne dass ich den Job antrete. Laut Vertrag steht:"wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht aufnehmt oder löst ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist so verpflichtet er für jeden Arbeitstag der Kündigungsfrist der er nicht einhält eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagesverdientes brutto an Arbeitgeber zu Zahlen begrenzt auf ein monatsentgelt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche Bleiben unberührt
Antworten (5)
Du hast den Vertrag unterscheieben und dein vertragsparnter hat darafuhin aufgehört, einen neuen Mitarbeiter zu suchen. Wenn Du jetzt die arbeit nicht antrittst, hat er ein Problem, dass er Dir aufhalst. Wenn Du mich fragst: zu Recht.
Formal darf er das. Du kannst jamal versuchen, mit ihm zu reden.
Formal darf er das. Du kannst jamal versuchen, mit ihm zu reden.
"Laut Vertrag steht:"wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht aufnehmt oder löst ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist so verpflichtet er für jeden Arbeitstag der Kündigungsfrist der er nicht einhält eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagesverdientes brutto an Arbeitgeber zu Zahlen begrenzt auf ein monatsentgelt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche Bleiben unberührt"
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass das so wörtlich in einem Vertrag einer deutschen Firma steht. Das meine ich mit blöden Fragen, auf die ich keine ernsthafte Antwort geben mag.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass das so wörtlich in einem Vertrag einer deutschen Firma steht. Das meine ich mit blöden Fragen, auf die ich keine ernsthafte Antwort geben mag.
1) So ein Passus in einem Arbeitsvertrag ist sehr ungewöhnlich.
2) Ist der andere Job besser? Dann auf jeden Fall eine Kündigung schreiben.
3) Dem "Beinahe"Arbeitgeber den Grund mitteilen und um einen Aufhebungsvertrag bitten.
4) Überlegen, ob man den einen Tag nicht doch arbeiten kann, oder falls man gar nicht will, ob der neue Job den einen Tag nicht "refinanziert". Oder, nach der Kündigung, es darauf ankommen lassen, ob der "Beinahe"Arbeitgeber es wirklich darauf ankommen lässt, für die paar Euro einen Prozess anzustrengen. Er wird es eher nicht tun.
2) Ist der andere Job besser? Dann auf jeden Fall eine Kündigung schreiben.
3) Dem "Beinahe"Arbeitgeber den Grund mitteilen und um einen Aufhebungsvertrag bitten.
4) Überlegen, ob man den einen Tag nicht doch arbeiten kann, oder falls man gar nicht will, ob der neue Job den einen Tag nicht "refinanziert". Oder, nach der Kündigung, es darauf ankommen lassen, ob der "Beinahe"Arbeitgeber es wirklich darauf ankommen lässt, für die paar Euro einen Prozess anzustrengen. Er wird es eher nicht tun.
Ja. Was will er den tun, einen Tagesverdienst brutto einklagen?
Probezeit gilt beidseitig, d.h. die Kündigungsfrist ebenfalls. Sinn der Probezeit ist ja nicht nur, zu schauen, ob du zum Arbeitgeber passt, sondern auch umgekehrt!
Schadensersatz etc. muss er ebenfalls einklagen, dabei liegt die Beweislast, dass du den Schaden überhaupt verursacht hast, bei ihm. Arbeitgeber ist doch selber schuld, wenn er in der Probezeit keine weiteren Bewerbungsgespräche führt, oder allen anderen Kandidaten absagt hat, warum solltest du für seine fehlende Umsicht einstehen?
Kannst also problemlos kündigen, bevor der Job überhaupt angefangen wird. Trotzdem ist die Regelung "Vertragsstrafe" ungewöhnlich! Sie klingt für mich danach, dass der Arbeitgeber ernsthaft beabsichtigt, ab dem Zeitpunkt wo du kündigst (selbst wenn Probezeit vorbei). Das ist nicht zulässig. Das Gehalt ist bestimmt als "monatliche Vergütung" im Vertrag genannt und deshalb auch in dieser Form und Höhe fällig. Kündigst du bei bspw. drei Monate Kündigungsfrist, dann muss er dir den aktuellen Monat + drei Monate bezahlen.
Der Passus soll nur Druck auf dich ausüben.
Wichtigen Grund (besseres Angebot, würdest du bleiben hättest du dauerhaft wirtschaftliche Nachteile!) hast du ja, durch schnellste und frühstmögliche Kündigung beweist du zudem guten Willen. Frag den Arbeitgeber, ob du den ersten Tag nun erscheinen sollst, idealerweise direkt in deiner Kündigung, sonst gehst du davon aus, dass du nicht erscheinen musst (auch das reinschreiben).
Sofern keine weiteren Gründe dazu führen, nicht beim jetzigen Arbeitsgeber zu bleiben: wie wäre es damit, mit ihm zu verhandeln, dein Gehalt auf das "bessere" zu erhöhen? Das würde beide Seiten ihr Gesicht wahren lassen, er müsste keinen Neuen suchen und du musst dich nicht woanders neu orientieren.
Probezeit gilt beidseitig, d.h. die Kündigungsfrist ebenfalls. Sinn der Probezeit ist ja nicht nur, zu schauen, ob du zum Arbeitgeber passt, sondern auch umgekehrt!
Schadensersatz etc. muss er ebenfalls einklagen, dabei liegt die Beweislast, dass du den Schaden überhaupt verursacht hast, bei ihm. Arbeitgeber ist doch selber schuld, wenn er in der Probezeit keine weiteren Bewerbungsgespräche führt, oder allen anderen Kandidaten absagt hat, warum solltest du für seine fehlende Umsicht einstehen?
Kannst also problemlos kündigen, bevor der Job überhaupt angefangen wird. Trotzdem ist die Regelung "Vertragsstrafe" ungewöhnlich! Sie klingt für mich danach, dass der Arbeitgeber ernsthaft beabsichtigt, ab dem Zeitpunkt wo du kündigst (selbst wenn Probezeit vorbei). Das ist nicht zulässig. Das Gehalt ist bestimmt als "monatliche Vergütung" im Vertrag genannt und deshalb auch in dieser Form und Höhe fällig. Kündigst du bei bspw. drei Monate Kündigungsfrist, dann muss er dir den aktuellen Monat + drei Monate bezahlen.
Der Passus soll nur Druck auf dich ausüben.
Wichtigen Grund (besseres Angebot, würdest du bleiben hättest du dauerhaft wirtschaftliche Nachteile!) hast du ja, durch schnellste und frühstmögliche Kündigung beweist du zudem guten Willen. Frag den Arbeitgeber, ob du den ersten Tag nun erscheinen sollst, idealerweise direkt in deiner Kündigung, sonst gehst du davon aus, dass du nicht erscheinen musst (auch das reinschreiben).
Sofern keine weiteren Gründe dazu führen, nicht beim jetzigen Arbeitsgeber zu bleiben: wie wäre es damit, mit ihm zu verhandeln, dein Gehalt auf das "bessere" zu erhöhen? Das würde beide Seiten ihr Gesicht wahren lassen, er müsste keinen Neuen suchen und du musst dich nicht woanders neu orientieren.