Mein freund ist dieses Jahr zu mir gezogen und wir haben eine gemeinsame Tochter von 2 Monaten. Er ist noch bei seinen Eltern gemeldet und im Mietvertrag stehe nur ich. Muss er mir Untethalt zahlen?
Antworten (1)
Ein Unterhaltsanspruch ist zunächst einmal unabhängig vom Wohnsitz des Freundes und betrifft in erster Linie das gemeinsame Kind.
Was eine Zuzahlung zu den Miet- und Verbrauchskosten der jetzt gemeinsamen Wohnung betrifft, so MUSS er zunächst nichts zahlen; dies ist auch kein Unterhalt!
Allerdings ist die Aufnahme Dritter in eine Wohnung nur besuchsweise möglich; d. h. er kann nur vorübergehend bei Dir wohnen, es sei denn, Dein Vermieter ist damit einverstanden.
Der wird dann allerdings die Nebenkosten- Vorauszahlung - was die anfallenden Verbrauchskosten (Wasser, Abwasser und Müll) betrifft - erhöhen.
Sinnvoll wäre es, den Freund durch den Vermieter in den Mietvertrag aufzunehmen; dann muss er auch zahlen.
Was eine Zuzahlung zu den Miet- und Verbrauchskosten der jetzt gemeinsamen Wohnung betrifft, so MUSS er zunächst nichts zahlen; dies ist auch kein Unterhalt!
Allerdings ist die Aufnahme Dritter in eine Wohnung nur besuchsweise möglich; d. h. er kann nur vorübergehend bei Dir wohnen, es sei denn, Dein Vermieter ist damit einverstanden.
Der wird dann allerdings die Nebenkosten- Vorauszahlung - was die anfallenden Verbrauchskosten (Wasser, Abwasser und Müll) betrifft - erhöhen.
Sinnvoll wäre es, den Freund durch den Vermieter in den Mietvertrag aufzunehmen; dann muss er auch zahlen.