mein Vater ist verstorben, meine Stiefmutter lebt noch
mein Vater und meine Stiefmutter, die zwei Töchter mit in die Ehe gebracht hat, haben gemeinsam eine Wohnung gekauft. Nun ist mein Vater gestorben. Um die Wohnung behalten zu können, soll ich auf meinen Erbanspruch erst einmal verzichten. Sie setzt ein Testament auf, damit im Todesfall alle drei Nachkommen, zu gleichen Teilen, berücksichtigt werden. Das war auch der Wunsch meines Vaters. Wie soll ich mich verhalten? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu allen.
Danke für Ihre Hilfe
Viele Grüße
Simon
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Simon
Antworten (24)
Ein Testament kann man später auch wieder ändern und dann wäre der Verzicht nicht nur ein vorübergehender. Außerdem kann die Wohnung auch verkauft werden (müssen), wenn z.B. die Stiefmutter ein Pflegefall wird. Dann gehst du im Zweifelsfall völlig leer aus. Ich würde folgende Lösung mit einem Notar eures Vetrauens durchsprechen: Du überträgst 1/6 der Wohnung unentgeltlich an deine Stiefmutter, die wiederum je 2/6 an ihre Töchter überträgt. Dann sind du und deine Stiefschwestern je zu 1/3 Eigentümer, wie vom Vater gewünscht. Damit du und deine Stiefschwestern nicht auf dumme Gedanken kommen, erhält die Stiefmutter ein lebenslanges Wohnrecht. Wenn du später 1/3 von deiner Stiefmutter erben würdest, wäre das übrigens steuerlich ein sehr teures Vergnügen, da ihr juristisch keine Verwandten seid.
Ein Testament ist nicht sicher, es kann einseitig geändert werden.
Mittel der Wahl hier ist ein Erbvertrag. Du verzichtest jetzt auf Deine Hälfte (? Guck ich noch mal nach), stattdessen wird vereinbart, beim Tod der Stiefmutter ein Drittel zu bekommen. Ein Erbvertrag kann nicht einseitig geändert werden.
Mittel der Wahl hier ist ein Erbvertrag. Du verzichtest jetzt auf Deine Hälfte (? Guck ich noch mal nach), stattdessen wird vereinbart, beim Tod der Stiefmutter ein Drittel zu bekommen. Ein Erbvertrag kann nicht einseitig geändert werden.
Nur Du und Deine Stiefmutter sind jetzt Erben. Es sei denn, der Erblasser hat anders verfügt. Die Töchter können nur die Mutter beerben. Ein Erbvertrag dürfte nicht ausreichen, denn damit könnte die Stiefmutter dennoch über das Vermögen/die Wohnung allein verfügen, z.B. verkaufen. Evtl. Ist eine Grundbucheintragung erforderlich.
Dieser Sachverhalt gehört zur Klärung in die Hände eines Fachanwalts für Erbrecht.
Dieser Sachverhalt gehört zur Klärung in die Hände eines Fachanwalts für Erbrecht.
nach reiflicher Überlegung frage ich mich, warum Du jetzt auf Deinen Erbanspruch verzichten solltest. Gehört halt ab sofort ein Teil der Wohnung Dir. Ein Problem wird das erst, wenn Du Deinen Anteil ausgezahlt haben möchtest. Dann "Möchte" halt derzeit nicht.
Deinem Vater gehörte die Hälfte des gemeinsamen Hauses, davon erbst Du wiederum die Hälfte. Ein Viertel der Wohnung gehört Dir also jetzt, die anderen 75% gehören Deiner Stiefmutter.
Deinen Anteil lässt Du im Grundbuch eintragen.
Vorstellbar wären jetzt entweder Mietzahlungen für ein Viertel der Wohnung oder ein Erbvertrag, der Dir im Erbfall weitere 8% der Wohnung einbringt (dann wärst Du bei dem angedachten Drittel).
Tatsächlich ist das nachgelagerte Erbe eine teure Angelegenheit, da Du das dann voll versteuern musst. In Steuerklasse II sind das je nach Wert des Erbes 15 (bis 95.000€ Anteilwert) oder 20% (bis 320.000€), die Du bezahlen müsstest.
Mit der Argumentation lässt sich das auch heute schon dem Rest der Familie gut verkaufen. Es spart Steuern und das Erbe ist geschützt vor dem Zugriff der Pflegekasse, falls es einmal so weit kommen sollte.
Sowohl für das Grundbuch als auch für den Erbvertrag muss man ohnehin zum Notar. Der weiß, wie alles geht und der berät neutral (und ist teuer genug). Für einen separaten Rechtsanwalt sehe ich daher keine Notwendigkeit.
Deinem Vater gehörte die Hälfte des gemeinsamen Hauses, davon erbst Du wiederum die Hälfte. Ein Viertel der Wohnung gehört Dir also jetzt, die anderen 75% gehören Deiner Stiefmutter.
Deinen Anteil lässt Du im Grundbuch eintragen.
Vorstellbar wären jetzt entweder Mietzahlungen für ein Viertel der Wohnung oder ein Erbvertrag, der Dir im Erbfall weitere 8% der Wohnung einbringt (dann wärst Du bei dem angedachten Drittel).
Tatsächlich ist das nachgelagerte Erbe eine teure Angelegenheit, da Du das dann voll versteuern musst. In Steuerklasse II sind das je nach Wert des Erbes 15 (bis 95.000€ Anteilwert) oder 20% (bis 320.000€), die Du bezahlen müsstest.
Mit der Argumentation lässt sich das auch heute schon dem Rest der Familie gut verkaufen. Es spart Steuern und das Erbe ist geschützt vor dem Zugriff der Pflegekasse, falls es einmal so weit kommen sollte.
Sowohl für das Grundbuch als auch für den Erbvertrag muss man ohnehin zum Notar. Der weiß, wie alles geht und der berät neutral (und ist teuer genug). Für einen separaten Rechtsanwalt sehe ich daher keine Notwendigkeit.
Wenn Du deine nicht verwandte Stiefmutter beerben willst oder kannst, fällt die Erbschaftssteuer höher aus als bei einem Vater oder Mutter.
Bitte frage einen Anwalt.
Bitte frage einen Anwalt.
Ein Notar kann beurkunden, muss dabei aber kein Fachanwalt für Erbrecht sein. Daher ist ein solcher wichtig.
@vandit: Erb- und Familienrecht sind die Kernkompetenzen eines Notars. Und es wird Dich überraschen: wenn beide Parteien sich einig sind, dann braucht es keinen zusätzlichen Rechtsverdreher.
Außerdem ist das hier nicht wirklich kompliziert. Genauso wenig wie Du für die Behandlung einer Schürfwunde einen Facharzt für Unfallchirurgie brauchst, brauchst Du hier einen speziellen Fachanwalt. Jeder Anwalt darf und kann das. Und was ist wohl die Grundlage für ein Notariat?
Außerdem ist das hier nicht wirklich kompliziert. Genauso wenig wie Du für die Behandlung einer Schürfwunde einen Facharzt für Unfallchirurgie brauchst, brauchst Du hier einen speziellen Fachanwalt. Jeder Anwalt darf und kann das. Und was ist wohl die Grundlage für ein Notariat?
Du musst nicht auf Deinen Erbanspruch verzichten. Wenn Du Deiner Schwiegermutter ein lebenslanges (nicht übertragbares!) Niesbrauchrecht einräumst, kann diese ohne Einschränkungen die Wohnung, wie bisher weiter nutzen. Nach meiner Einschätzung wäre zu klären, wie geht Ihr mit Reparaturen und Instandhaltung um. Derzeit gehört Dir und Deiner Schwiegermutter die Immobilie. Wenn Ihr beide das so vereinbart, würde ich über einen Vertrag beim Notar das so regeln. Wenn die drei Damen das verstehen, bleibt Euer Verhältnis wie es es. Falls es zum Streit kommt, hatte man (evtl.) eine andere Vorstellung wie das laufen sollte. Dann wäre es Schade um das bisherige Verhältnis, ist dann aber so. Das müssen dann alle aushalten. Erbengemeinscheften die sich nicht einig sind, braucht kein Mensch.
Erb- und Familienrecht ist die Kernkompetenz eines Notars? 😂
Seine Kernkompetenz ist das Beglaubigen. Er muss nicht umfangreich beraten können.
Im besten Fall hat man einen Fachanwalt für Erbrecht, der auch zum Notar bestellt wurde.
Seine Kernkompetenz ist das Beglaubigen. Er muss nicht umfangreich beraten können.
Im besten Fall hat man einen Fachanwalt für Erbrecht, der auch zum Notar bestellt wurde.
Auf alle Fälle wird er mehr wissen als wir hier. Nur nach Gockelwissen und Hörensagen wird ein Notar nicht arbeiten.
Hallo Simon,
ich glaube nicht, dass Deine Stiefmutter über Dich als Miterben erfreut ist. Sie hat das Haus gemeinsam mit Deinem Vater eingerichtet.
Deshalb ihr unmöglicher Vorschlag, auf Dein Erbteil zu verzichten und ein Testament aufzusetzen, dass sie jederzeit ändern kann und ein mögliches Erbe mit hoher Erbschaftssteuer.
Warum kaufen sie und ihre Töchter Dir Deinen Anteil nicht ab? Bespreche mit einem Anwalt, Deinen Anteil zu verkaufen, egal wie.
ich glaube nicht, dass Deine Stiefmutter über Dich als Miterben erfreut ist. Sie hat das Haus gemeinsam mit Deinem Vater eingerichtet.
Deshalb ihr unmöglicher Vorschlag, auf Dein Erbteil zu verzichten und ein Testament aufzusetzen, dass sie jederzeit ändern kann und ein mögliches Erbe mit hoher Erbschaftssteuer.
Warum kaufen sie und ihre Töchter Dir Deinen Anteil nicht ab? Bespreche mit einem Anwalt, Deinen Anteil zu verkaufen, egal wie.
Da offensichtlich das eigene Wohlbefinden vom rechthaberischen Rechthabenwollen abhängig ist: Bitte sehr, ing. Du darfst Recht haben.
Ich denke mal, auch Du gehörst zur von Rayer erwähnten Gruppe.
Ich denke mal, auch Du gehörst zur von Rayer erwähnten Gruppe.
Auszug aus dem Internet:
Wesentlich ist, dass der beurkundende Notar nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst vollständig unabhängig von einseitigen Interessen der an der Beurkundung beteiligten Personen sein soll.
Mit anderen Worten: Er steht den Parteien eines von ihm beurkundeten Vertrages als neutraler Dritter gegenüber.
Weiteres findet unser Rechthaber mit diesem Ansatz sicher selbst und schafft es dann, den Unterschied zwischen einem beglaubigenden Notar und einem Fachanwalt für Erbrecht zu erkennen.
Wesentlich ist, dass der beurkundende Notar nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst vollständig unabhängig von einseitigen Interessen der an der Beurkundung beteiligten Personen sein soll.
Mit anderen Worten: Er steht den Parteien eines von ihm beurkundeten Vertrages als neutraler Dritter gegenüber.
Weiteres findet unser Rechthaber mit diesem Ansatz sicher selbst und schafft es dann, den Unterschied zwischen einem beglaubigenden Notar und einem Fachanwalt für Erbrecht zu erkennen.
Keine Ahnung, welche Gruppe ich erwähnt haben soll. Die Typen, die ich bekrittele, sind hier meist nur zu zweit, manchmal drei. Drei ist allerdings schon eine Gruppe.
Vielleicht würde es helfen, mal einen Blick auf die Ausbildung zu einem Notar zu werfen.
Ein Auszug aus dem Internet könnte da für Erhellendes sorgen.😁
Da die zu beglaubigende Sache auch rechtssicher sein muss, sind das keine Zirkusartisten im Nebenerwerb, natürlich müssen die Parteien auch neutral beraten werden.
Ein Auszug aus dem Internet könnte da für Erhellendes sorgen.😁
Da die zu beglaubigende Sache auch rechtssicher sein muss, sind das keine Zirkusartisten im Nebenerwerb, natürlich müssen die Parteien auch neutral beraten werden.
@vandit: niemand hat behauptet, ein Notar wäre ein Fachanwalt für Erbrecht (obwohl er kraft Ausbildung und Tätigkeit sehr nahe dran kommt).
Wann wirst Du endlich begreifen, dass wir auf unterschiedlichen Wegen unterwegs sind?
Ich lese aus der Frage, dass grundsätzlich ein Konsens darüber besteht, was passieren soll. DANN ist ein neutraler Berater, der das rechtssicher umsetzen und beurkunden kann, genau die richtige Wahl.
Dein Ansatz ist konfrontativ - Du empfiehlst einen eigenen Anwalt, der Dich in Deinem Sinne berät. Der holt vielleicht mehr raus, vielleicht aber auch nicht, in jedem Fall verhärtet er die Fronten.
Keiner der beiden Wege ist "richtig" oder "falsch", es sind einfach zwei verschiedene.
Ich würde es begrüßen, wenn Du Dich einmal in Ruhe mit den Implikationen einer "Wenn - Dann" Beziehung beschäftigen könntest, bevor Du das nächste Mal mein "Dann" unter völliger Ignoranz des "Wenn" als falsch darstellst und Dich dann darüber beschwerst, dass ich es mir nicht nehmen lasse, das richtig zu stellen.
Wann wirst Du endlich begreifen, dass wir auf unterschiedlichen Wegen unterwegs sind?
Ich lese aus der Frage, dass grundsätzlich ein Konsens darüber besteht, was passieren soll. DANN ist ein neutraler Berater, der das rechtssicher umsetzen und beurkunden kann, genau die richtige Wahl.
Dein Ansatz ist konfrontativ - Du empfiehlst einen eigenen Anwalt, der Dich in Deinem Sinne berät. Der holt vielleicht mehr raus, vielleicht aber auch nicht, in jedem Fall verhärtet er die Fronten.
Keiner der beiden Wege ist "richtig" oder "falsch", es sind einfach zwei verschiedene.
Ich würde es begrüßen, wenn Du Dich einmal in Ruhe mit den Implikationen einer "Wenn - Dann" Beziehung beschäftigen könntest, bevor Du das nächste Mal mein "Dann" unter völliger Ignoranz des "Wenn" als falsch darstellst und Dich dann darüber beschwerst, dass ich es mir nicht nehmen lasse, das richtig zu stellen.
Als Verbalakrobatiker magst Du ganz geschickt sein. Auch im Zurückrudern hast Du Fähigkeiten. Beim rechtlichen Wissen hapert es leider gehörig. Das habe ich begriffen.
Es gibt 2 Arten von Notaren: Anwaltsnotare und Nur-Notare. Anwaltsnotare haben auch eine Zulassung als Rechtsanwalt. Nur-Notare üben diese Tätigkeit hauptberuflich aus.
Selbstverständlich bin ich Dir verbal voraus. Und ich rudere nicht zurück, meine Aussage steht seit der ersten Antwort. Was die rechtlichen Fähigkeiten angeht, so beschränke ich mich auf ein stilles inneres Amüsement ob Deiner Aussage.
Das Nur-Notare keine Anwaltstätigkeit ausführen, bedeutet nicht, dass sie es nicht könnten oder dürften. Die Voraussetzung zum Notar ist dieselbe wie für den Rechtsanwalt. "Zum Notar durfte ... bestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt nach dem Richtergesetz erlangt hat („Volljurist“)."
Wenn also nur Notar werden darf, der dieselbe Voraussetzung erfüllt, wie der Rechtsanwalt, bräuchte der Nur-Notar nur bei der Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk er/sie sich niederlassen will, die Zulassung beantragen und diese Genehmigung erhalten.
"Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten"
Zu den Kerngebieten der Tätigkeit als Notar gehören: Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht
Wenn der Notar in diesen Gebieten in juristischen Fragen umfassend beraten muss, muss er wohl auch das nötigen Fachwissen haben. Er braucht wohl kein Spezialist im Strafrecht sein, muss nicht Fachmann im Arbeitsrecht sein, aber in den vier genannten Bereichen, seinen Kernkompetenzen, braucht er sehr wohl Fachwissen.
Wenn also nur Notar werden darf, der dieselbe Voraussetzung erfüllt, wie der Rechtsanwalt, bräuchte der Nur-Notar nur bei der Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk er/sie sich niederlassen will, die Zulassung beantragen und diese Genehmigung erhalten.
"Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten"
Zu den Kerngebieten der Tätigkeit als Notar gehören: Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht
Wenn der Notar in diesen Gebieten in juristischen Fragen umfassend beraten muss, muss er wohl auch das nötigen Fachwissen haben. Er braucht wohl kein Spezialist im Strafrecht sein, muss nicht Fachmann im Arbeitsrecht sein, aber in den vier genannten Bereichen, seinen Kernkompetenzen, braucht er sehr wohl Fachwissen.
Ich muss gestehen, bei den zwei Gladiatoren gibt es leider nur einen, dem ich eine rechtlich relevante Antwort zutraue. Der eine mischt aber auch schon seit über 10 Jahren hier mit und hat sich mein Vertrauen hart erkämpft, auch wenn ich gerne mal anderer Meinung bin. 😎
@ing
Verbal voraus kann ich uneingeschränkt bestätigen. Wie sieht es allerdings mit der Akrobatik aus? Ich denke, da hast Du deutliche Defizite im Vergleich zu Deinem Kontrahenten.
Könnte durchaus sein, im Rudern hat der Vorteile. 😉
Verbal voraus kann ich uneingeschränkt bestätigen. Wie sieht es allerdings mit der Akrobatik aus? Ich denke, da hast Du deutliche Defizite im Vergleich zu Deinem Kontrahenten.
Könnte durchaus sein, im Rudern hat der Vorteile. 😉