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Lucasweißenicht

Mich würde interessieren, ob Änderungen am Einbürgerungsgesetz der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen?

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Antworten (3)
bh_roth
Von dieser Aussage:
"Die Zustimmung oder Ablehnung kann immer nur zu einem Gesetz als Ganzem beschlossen werden, eine teilweise Ablehnung oder Zustimmung ist nicht möglich. Quelle: http://www.bundesrat.de/nn_6904/DE/struktur/gesetzgebung"
leite ich ab, dass bei Änderungen an dem Gesetz das Gesetz als (neues) Ganzes die gleiche Mehrheit im Bundesrat braucht, wie das alte, unveränderte.
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Andre Becker
Gesetze egal welcher Art müssen immer erst durch die Prüfung des Bundesrates gehen. Da gibt es keine Ausnahme, da der Bundesrat die hauptsächliche Instanz ist, wenn es um Gesetze geht. Das heißt, dieser muss immer erst zustimmen, bevor ein Gesetz in Kraft treten kann.
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FelangFe3
Die Rechtsgrundlage für die Einbürgerung in Deutschland ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Grundsätzlich wirkt der Bundesrat immer am Gesetzgebungsverfahren mit (mit unterschiedlicher Gewichtung). Man unterscheidet dabei Zustimmungs- und Einspruchsgesetze. Das StAG ist ein Einspruchsgesetz und setzt daher bei seiner Änderung keine Zustimmung des Bundesrates voraus.
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