Mieterhöhung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Habe Mieterhöhung bekommen und sollte innerhalb von 2Wochen Unterschrift zusenden. Ist es rechtens, finde die Zeit ist zu knapp, allerdings ist die Mieterhöhung erst im Januar fällig.
Danke im Voraus!
Habe Mieterhöhung bekommen und sollte innerhalb von 2Wochen Unterschrift zusenden. Ist es rechtens, finde die Zeit ist zu knapp, allerdings ist die Mieterhöhung erst im Januar fällig.
Danke im Voraus!
Antworten (2)
Mit den Stichworten "Mieterhöhung - Zustimmung - Frist" spuckt jede Suchmaschne Antworten aus. Hier eine davon:
Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen.
Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen.
Gegenfrage: Warum ist Dir die Zeit zu knapp? Wenn Du in der Wohnung bleiben willst und die Mieterhöhung nicht zu beanstanden ist, unterschreibst Du. Falls nicht recherchierst Du so oft als möglich nach vergleichbaren Wohnungen. Falls Du, warum auch immer, mehr Zeit brauchst um eine Entscheidung zu treffen, rede mit Deinem Vermieter. Reden hilft. Zu Deiner Frage: Ich finde die Frist auch kurz, aber nicht ungewöhnlich. So weit ich weiß, gibt es da keine Bestimmungen. Er will vermutlich einfach möglichst zeitnah eine Entscheidung von Dir.