Schmitzkatte2
Muss ich bei einer Privatauktion bei Ebay immer die Gewährleistungen mit dazu schreiben oder sind die bei den Auktionen immer klar geregelt?
Antworten (7)
Sofern du die Gewährleistung nicht ausschließt muss du Gewährleistung leisten. Was willst du jetzt hören?
Da hat O******taschentuch recht. Das ist insofern klar geregelt, als dass du die Gewährleistung übernehmen musst, wenn du nichts dazu schreibst. In der Regel für 2 Jahre.
Nur wenn du diese ausschließt musst du sie nicht übernehmen. So eine Formulierung (such nach was geeignetem im Internet) ist als Privatperson sehr zu empfehlen.
Nur wenn du diese ausschließt musst du sie nicht übernehmen. So eine Formulierung (such nach was geeignetem im Internet) ist als Privatperson sehr zu empfehlen.
Das Problem liegt doch eher darin, dass viele gar nicht wissen, was Gewährleistung ist und so was schreiben wie "Verkauf ohne Garantie". Das sagt dann natürlich nichts aus. Und dass manche auch meinen, sie müssten einen vorliegenden Mangel nicht beschreiben.
Eay ist da sehr gut organisiert. Aber du solltest deutlich machen, dass es eine Auktion von privat ist, damit der Bieter weiß, nach welchen Richtlinien er sich richten muss. Für gewerbliche Verkäufer gelten nämlich strengere Regeln. Welche genau kann man jeweils auf Ebay auch nachlesen.
Wenn eine Auktion auf Privat gestellt wird bei Ebay, dann weisst Ebay mittlerweile automatisch auf die Gewährleistungen hin, beziehungsweise auf das nicht vorhandensein dieser. Es ist aber ratsam die eingestellte Auktion nochmal gründlich zu überprüfen.
Die Gewährleistungspflicht ist eigentlich durch das für Deutschland geltende BGB mit geregelt. Es ist wie bei einem privaten Autoverkauf ... wenn ich auf die Mängel und Schwächen hinweise und der Käufer bezahlt für die Ware trotzdem, stehe ich nicht mehr in der Gewährleistungspflicht. Andererseits schon.