Grinch
Muss man ein Bußgeld zahlen, wenn der Autoverbandskasten abgelaufen ist? Wie teuer kann das werden? Gibt es sowas wie eine Kulanzzeit dabei?
Antworten (8)
@TKKG
Ich glaube im Ernstfall gibt es wichtigeres als sich Gedanken zu machen wer für die Kosten des Verbandszeugs aufkommt, oder?
Ich glaube im Ernstfall gibt es wichtigeres als sich Gedanken zu machen wer für die Kosten des Verbandszeugs aufkommt, oder?
Wahrscheinlich wäre es schneller und zielführender gewesen einfach einen neuen Verbandskasten zu kaufen als die Frage hier zu stellen. Nur mal so nebenbei...
Ein Bußgeld könnte vergeben werden, in der Regel wird sich aber niemand darüber aufregen, weil eigentlich der TÜV bei seiner Kontrolle dafür zuständig ist. Ich denke, dass man insgesamt nichts zu befürchten hätte. Polizisten können hier sehr frei entscheiden.
Von einer Kulanzzeit weiß ich nichts, es kommt in diesem Fall wohl ganz auf das Ermessen des Polizisten an. Ansonsten stimmt es, dass man zahlen muß, wenn das Erste-Hilfe Material nicht mehr aktuell ist. Die Gebühr beträgt laut aktuellem Bußgelgkatalog 10 Euro.
Abgelaufen ist abgelaufen, dafür gibt es keine Kulanzzeit und bei Überschreiten ist es eine Ordnungswidrigkeit. Dafür aufkommen muss der Halter, denn er hat die Sorgfaltspflicht. Der Spaß kostet 15,00 Euro und gilt als Verwarnung. Da der Verbandskasten beim ADAC oder Baumarkt billiger ist empfiehlt sich der regelmäßige Tausch.
Also ich weiß, dass wenn man keinen Verbandskoffer vorzeigt, dass das 15€ kostet. Ob ein abgelaufener Verbandskasten ähnlich bestraft wird wie keinen zu haben, weiß ich nicht. Könnte aber sein. Ich habe mir meinen letztens durch Zufall mal angeschaut und dabei ist mir aufgefallen, dass der schon über 1 Jahr abgelaufen ist (uups). Ich habe mir gleich einen neuen Verbandskoffer bestellt, jetzt bin ich wieder save. ;-)