Frage stellen
Waltershofnarren1956

Nach welchen Kriterien bzw. Parametern berechnen sich Unterhaltsansprüche von Kindern? Gibt's da eine generalisierte Formel?

Frage beantworten Frage Nummer 38312 Frage melden

Antworten (6)
bh_roth
Bullshit-Bingo: "generalisierte Formel"
Melden
serefine
2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Melden
hphersel
Ansprüche berechnen sich nicht selber, aber sie lassen sich berechnen, und zwar mit Hilf der "Düsseldorfer Tabelle". Ich hoffe, dass der Fragesteller nach diesem Begriff googeln kann...
Melden
Edihusen_1777
Die "Düsseldorfer Tabelle" dient lediglich als Richtlinie in Sachen Unterhaltszahlungen und ist nicht wirklich gesetzlich geregelt. Aber sie trifft in den meisten Fällen ganz gut zu. Trennungskinder haben seit 2007 den gleichen Mindestunterhalt, egal ob in Ost- oder Westdeutschland.
Melden
L.Seidel1976
Zum 01.01.2008 gab es eine Reform des Unterhaltsrechts. Im Zuge dieser Reform ist die sogenannte Berliner Tabelle entfallen, nach der die Unterhaltsansprüche in den alten Bundesländern berechnet wurden. Seitdem gelten in ganz Deutschland die einheitlichen Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Dabei handelt es sich um unverbindliche Richtwerte, die zur Berechnung herangezogen werden.
Melden
Joel-Jahn1952
Diese Unterhaltsansprüche werden nach der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" bundesweit berechnet. Ausschlaggebend ist dabei das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Hier findest du die Tabelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5_3.htm
Melden