Waltershofnarren1956
Nach welchen Kriterien bzw. Parametern berechnen sich Unterhaltsansprüche von Kindern? Gibt's da eine generalisierte Formel?
Antworten (6)
Ansprüche berechnen sich nicht selber, aber sie lassen sich berechnen, und zwar mit Hilf der "Düsseldorfer Tabelle". Ich hoffe, dass der Fragesteller nach diesem Begriff googeln kann...
Die "Düsseldorfer Tabelle" dient lediglich als Richtlinie in Sachen Unterhaltszahlungen und ist nicht wirklich gesetzlich geregelt. Aber sie trifft in den meisten Fällen ganz gut zu. Trennungskinder haben seit 2007 den gleichen Mindestunterhalt, egal ob in Ost- oder Westdeutschland.
Zum 01.01.2008 gab es eine Reform des Unterhaltsrechts. Im Zuge dieser Reform ist die sogenannte Berliner Tabelle entfallen, nach der die Unterhaltsansprüche in den alten Bundesländern berechnet wurden. Seitdem gelten in ganz Deutschland die einheitlichen Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Dabei handelt es sich um unverbindliche Richtwerte, die zur Berechnung herangezogen werden.
Diese Unterhaltsansprüche werden nach der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" bundesweit berechnet. Ausschlaggebend ist dabei das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Hier findest du die Tabelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5_3.htm