Mann lässt sich aus Mietvertrag streichen – rechtens?
Mein Mann und ich stehen im Mietvertrag. Nun hat mein Mann ohne meine Unterschrift sich aus dem Vertrag streichen lassen . Ist es rechtswidrig ?
Antworten (3)
Hi, ich habe mal nach einer Antwort gesucht und hoffe das hier hilft dir weiter. Ich kann nicht garantieren das es so stimmt, aber nach meinem Verständnis kann niemand ohne Zustimmung aller beteiligten Parteien einen Vertrag ändern.
https://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/
"Da ein Ausscheiden nur eines Mieters mit Hilfe einer Kündigung durch oder gegenüber einem Mitmieter nicht herbeigeführt werden kann, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind. Alle Beteiligten müssen sich darüber einigen, dass einer der Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dieses mit dem oder den übrigen fortgesetzt wird. Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters."
https://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/
"Da ein Ausscheiden nur eines Mieters mit Hilfe einer Kündigung durch oder gegenüber einem Mitmieter nicht herbeigeführt werden kann, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind. Alle Beteiligten müssen sich darüber einigen, dass einer der Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dieses mit dem oder den übrigen fortgesetzt wird. Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters."
ein Vertrag zwischen mehreren Beteiligten kann grundsätzlich nur von allen gemeinsam geändert werden. Es mag da Aunahmen geben, aber das Mietrecht an dieser Stelle gehört nicht dazu.
Ob man das "rechtswidrig" nennen sollte? Eine Vereinbaarung zwischen Vermieter und einem Mieter ohne Zustimmung des anderen ist schlicht "unwirksam".
Ob Du was dagegen unternehmen willst, hängt von Deinen Zielen ab. Willst Du die Wohnung ohnehin für Dich, ist doch alles bestens. Auch wenn Du raus willst, ist es jetzt einfacher, weil Du keine Zustimmung Deines Mannes mehr brauchst.
Der einzige Grund, der für einen Widerspruch spräche ist, dass er weiter zahlen soll. Aber das funktioniert auch nur begrenzt.
Fazit: Du kannst dagegen angehen, Du solltest nur wissen, ob Du das willst.
Ob man das "rechtswidrig" nennen sollte? Eine Vereinbaarung zwischen Vermieter und einem Mieter ohne Zustimmung des anderen ist schlicht "unwirksam".
Ob Du was dagegen unternehmen willst, hängt von Deinen Zielen ab. Willst Du die Wohnung ohnehin für Dich, ist doch alles bestens. Auch wenn Du raus willst, ist es jetzt einfacher, weil Du keine Zustimmung Deines Mannes mehr brauchst.
Der einzige Grund, der für einen Widerspruch spräche ist, dass er weiter zahlen soll. Aber das funktioniert auch nur begrenzt.
Fazit: Du kannst dagegen angehen, Du solltest nur wissen, ob Du das willst.