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Gast

Parken in 2 ter Reihe?

Schilderung: Autos parken in Fahrtrichung hintereinander. Wir haben uns (1 ×Quad und Motorrad) in eine Lücke nebeneinander, also auch in Fahrtrichtung gestellt. Wir haben so ziemlich die gleiche Breite der vorderen Fahrzeuge angenommen. Jetzt hab ich Verwarnung wegen parken in zweiter Reihe obwohl die Autos vor mir auch in einer Reihe sind. Ist das trotzdem so rechtmäßig? Weil wenn die Fahrzeuge um 90 Grad gedreht hätte wäre ich genauso breit gewesen. Also irgendwie Blödsinn.
Frage beantworten Frage Nummer 3000284057 Frage melden

Antworten (12)
dschinn
Das mit den 90 Grad müsstest du nochmal erklären.

Aber wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander stehen, dann ist das Fahrzeug nahe Bordstein wohl das parkende und das daneben das parkende in 2. Reihe, gelle... so rein physisch schon mal.
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Deho
Da der Gast hier nichts erklären kann, versuche ich es einmal. So wie man einen Smart um 90 Grad gedreht in eine Parklücke fahren kann, könnte man das auch mit einem Quad und einem Motorrad. Dann würde niemand in der zweiten Reihe parken.
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wokk
Du verlangst also kognitive Fähigkeiten von der Person, die den Strafzettel ausstellt?
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dschinn
Ach Deho.... ich habe das schon verstanden, aber das passt doch hier nicht zur Situation.
Gast versucht hier den Größentrick, das eine hat aber nichts mit dem anneren zu tun.

Nochmal zur Ausgangssituation: Da parken zwei Fahrzeuge (nebeneinander) in Fahrtrichtung.
Eines steht in Nähe zum Bordstein, das andere mehr zur Fahrbahn.
Nun könnte man aus der Frage drauf tippen (Obacht!), dass das Quad sich mit rein in die Parklücke gestellt hat und von der Breite da wohl noch mit hinpasst.
Wenn das Quad sich nun um 90 Grad dreht - ändert das gar nix!

Anders rum, wenn das Quad das erste (Bordsteinnähe) parkende Fahrzeug wäre (und das Moped hat sich mit ran gestellt, weil noch Platz war) und sich das Quad nun um 90 Grad dreht - was ändert das? Nix!

Also ja, es kann sich abhängig von der Kiezsituation und dem Ordnungsamt da vor Ort nun auf einmal um kein vorschriftsmässiges Parken mehr handeln, weil nicht in Fahrtrichtung!
(Korrigiere mich, aber das ist gegen die Vorschrift, wenn man nicht in Fahrtrichtung parkt. dafür brauchts Sonderbeschildung mindestens)

Wie auch immer, in beiden Fällen nix gewonnen.
Also kann man aus der 90 Gradangabe nur vermuten, dass Gast hier auf Parklückengrösse schielt.
Das ist ein dünnes Seil, auf das man sich (siehe Anmerkung Kiez und Ordnungsamt) lieber nicht begehen sollte, wie man an der Frage sieht, hat der Flächentrick eh nichts da nichts geholfen, weil Verwarnung.

Gast hat einfach die A-Karte gezogen, ein Quad ist nun mal kein Moped, sondern ein Auto!
Nicht ohne Grund darfst du damit ohne Helm fahren.
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ingSND
Eine Parklücke, ein Fahrzeug.
Du darfst nicht nebeneinander parken, Du darfst nicht im 90°-Winkel parken, Du darfst nicht gegen die FR parken.
Hat das Ordnungsamt einen guten Tag, übersieht es den quer geparkten Smart, wenn nicht, nicht. Ebenso in Deinem Fall. Ist gegen die Regeln, wäre auch gedreht gegen die Regeln - kann man drüber wegsehen, hat man aber nicht gemacht. Pech.
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rayer
Können kann man, dürfen meistens nicht.

Ein Smart hat 2,7m und ist damit länger als ein eingezeichneter Parkplatz breit.
Bei nicht eingezeichneten Parkplätzen kommt es in der Regel zum Parken mit Behinderung und Gefährdung, da die Rück- / Seitenstrahler nicht sichtbar sind und das Auto in die Fahrbahn ragt.
Rück- / Seitenstrahler sind Reflektoren, die einfallendes Licht zurückwerfen und so für mehr Sicherheit bei Dunkelheit sorgen. Rückstrahler sind gesetzlich vorgeschrieben (2 Stück) in den Rückleuchten integriert oder als Einzelteile am Heck beziehungsweise häufig an der Stoßstange angebracht.
(Gockel)
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rayer
Fahrzeug ist relativ.
2 Motorräder dürfen nebeneinander in Fahrtrichtung parken, wenn nicht explizit ein Motorradparklatz ausgewiesen ist. (Gockel)
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Deho
@ rayer
Wer gibt denn hier die Gockel-Antworten? Das Beispiel mit dem Smart habe ich aufgrund dschinns Anfrage gebracht, weil man das öfters sieht und sich das somit vorstellen kann, und schon ist das wieder nicht recht. Um die Frage, ob das erlaubt ist, ging es dabei nicht. Es wird halt gemacht. Zudem schrieb der Fragesteller, dass Quad und Motorrad quer geparkt genau so breit wie längs geparkt gewesen wären, weil die eben nicht 2,7 m lang sind.
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rayer
1. Ich schreibe die Quelle meist dazu und tu nicht so, als ob die Antwort auf meinem Mist gewachsen wäre.
2. Deine Falschantwort suggeriert Gast könne künftig straffrei quer zur Fahrtrichtung parken.
3. "Es wird halt so gemacht", existiert im deutschen Bußgeldkatalog als Entschuldigung nicht.
4. Hast Du scheinbar immer noch nicht begriffen, das Parken in 2. Reihe wurde geahndet und quer zur Fahrtrichtung wird aus den genannten Gründen nicht toleriert.

Fazit: Deine Antwort ist entbehrlich und hätte das Potenzial, dem Fragesteller das nächste Bußgeld zu bescheren.
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Deho
@ rayer
1. Das tue ich nicht auch mal, sondern immer.
2. Ich habe darauf hingewiesen, dass nicht erlaubt ist.
3. Habe ich auch nicht behauptet, ist aber Praxis.
4. Dein blödes „Hast du nicht begriffen“ könntest du dir langsam sparen, bei deiner Bilanz.
Ob meine Antwort entbehrlich ist, möge der Fragesteller entscheiden, nicht du.
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netter_fahrer
Es gibt keine "2te," diese Schreibweise ist falsch. Gibt es nicht im Deutschen. Es gibt zweite oder kurz: 2. Der Punkt ist wichtig, sonst heißt es nur "zwei." Musste mal wieder gesagt werden 😉
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dschinn
Das ist ein netter Zug, netter Fahrer.
ähm.. wait
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