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Alle Beiträge zum Thema: Recht

Mahngebühren schon am Tag der Erstellung und nicht erst ab Zustellung des Mahnschreibens rechtens?

Hallo zusammen, mich würde es interessieren, ob im folgenden Fall die Mahngebühren rechtens sind: Konkret geht es um Bücher aus einer öffentlichen Bibliothek, die vier Wochen später abgegeben wurden (durch einen Umzug), Einen Tag nach Abgabe der Bücher wurde versucht, ein Einschreiben an meine alte Adresse zuzustellen - mit der dritten Mahnung. ...die ersten beiden Mahnungen waren per Mail verschickt worden, die ich aber leider nicht abgerufen hatte. Laut Bibliotheksordnung werden die GEbühren mit der Erstellung und nicht mit dem Eintreffen der Mahnung fällig. Geht das? Somit sollen nach 4 Wochen für 4 Werke etwa 70 Euro Gebühren fällig geworden sein... Ich würde mich über Hilfe freuen! Viele Grüße Bookfreak

Räumung abwenden durch Untermieter

Eine gerichtlich anberaumte Räumung konnte im letzten Moment verhindert werden durch einen (angeblichen) Untermieter. Wie geht es weiter bzw wie oft kann der Mieter, dessen Wohnung geräumt werden soll, dies wiederholen und die Räumung weiter verhindern?

Vollmacht zur Entgegennahme von Spargeld

In einer Vollmacht heißt es: Sollte mein Erscheinen zur Auszahlung des Spargeldes nicht möglich sein ermächtige ich hiermit Person X mein Guthaben entgegen zu nehmen. Datum , Unterschrift Kurz vor der Auszahlung verstarb der Unterzeichnete und mir wurde der Betrag ausgezahlt. Mach ich mich einer Unterschlagung schuldig gegenüber den Hinterbliebenen?

Ist der Versender verpflichtet sich zu informieren welche Lieferadressen er annehmen kann? um Ware auszuliefern?

Hallo, Am 05.11.2015 haben wir bei einem Onlineshop Ware im Wert von 15 Euro bestellt. Die Ware wurde bei dem Bestellvorgang mit Kreditkarte bezahlt. Die Lieferandresse als Postfach Adresse angegeben. Die Bestätigung der Bestellung wurde noch am gleichen Abend via Email bestätigt. Am 09.11.2015 bekamen wir Email von der Firma DHL mit dem Bestellstatus – die Ware wurde am 07.11.2015 an den Versender zurückversendet da die Versandbestimmungen nicht erfühlt waren. Nach Nachfrage hat man uns mitgeteilt das DHL nicht an die Postfachadresse Liefert. Der Versender hat uns sofort mitgeteilt dass die Ware als Retoure deklariert wurde, man uns die Kosten erstattet und wir nochmals bestellen müssen. Gut dachten wir dann bestellen wir halt nochmals – Eingeloggt auf der Homepage der Onlineshop stellen wir fest das die Ware keine 15 € mehr kostet sondern 25 €. Nach nochmalige Nachfrage bei der Firma teilte man uns mit dass es sich bei 15 € wohl um ein System Fehler handelt. Haben wir das Recht die Ware für 15 € zu bekommen? Ist der Versender nicht verpflichtet sich zu informieren welche Lieferadresse er annehmen kann um Ware auszuliefern?

Wer haftet?

Bei meiner Tiefgarage wurde der Pfosten, der den Aufschließmechanismus beinhaltet, so nahe an das Tiefgaragentor gebaut, dass das Tor sich beim Öffnen an das Auto stößt, falls man nicht nach dem Auslösen des Öffnungsmechanismus ein Stück zurückfährt. Jetzt könnte ich zwar auf das Aufschließen durchs Fenster verzichten und das Auto vor dem Pfosten parken, aussteigen und zum Schlüsselloch laufen. Ich halte das aber nicht für zumutbar. Wer haftet, wenn das Tor an mein Auto stößt oder ich beim Zurückfahren an ein hinter mir stehendes Auto? Bitte keine Antworten á la "frag einen Anwalt". Danke!

Warum immer gleich zum Anwalt?

Bisher hatte unser Vermieter einen Gestattungsvertrag mit einem Kabelanbieter (Fernsehen). Dieser Vertrag läuft zum Jahresende aus. Der neu verhandelte Vertrag gibt dem Kabelanbieter das Recht generell alle Wohungen mit Kabel-TV zu versorgen. Diese Kosten werden ab 01.01.16 auf die Nebenkosten umgelegt. Obwohl die Kosten daurch für mich sinken, frage ich mich ob es hier nicht auch einer Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages bedarf. Derartige Kosten sind bis dato nicht enthalten. Erfolgt hier eine Zwangsabgabe ähnlich der GEZ?

Wie soll ich nach dieser Mahnung per Mail nun vorgehen?

Hey ich hab Mist gebaut und wollte mal fragen wie das enden kann. Ich habe auf einer Livecam Seite Coins im Wert von ca. 500€ mit falschen Daten gekauft. Auf mehreren Emails und Accounts verteilt. Nun kam auf eine meiner Mailadressen eine Mail an wo ich 131€ nachbezahlen soll, dies ist schon die 2. Mahnung welche schon 30€ mehr als ich "gekauft" habe beinhaltet. Ich habe jedes Mal falsche Namen angegeben 2. Emails benutzt die nicht existieren bzw nicht meine sind (mich somit auch net eingeloggt habe) 3. Leider keinen VPN Client benutzt. Habe ein bisschen Respekt vor der Sache und weiss nicht was ich jetzt denken soll. Über ein paar nette Antworten freue ich mich sehr :) LG Mervon PS: Ich bin übrigens 16 Jahre alt. PS: Es kam heute die 3. Mahnung über mittlerweile 192€ wo gedroht wird, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden aber gegen wen und was?

mündlicher Kaufvertrag

Ich habe bei ebay kleinanzeigen 20 Teichfische zum Kauf angeboten. Stück für 3Euro. Ein Interessent wollte 20 Fische. Da ich schon 15 verkauft hatte, teilte ich dem Interessenten mit, dass ich nur noch 10 unverbindlich anbieten kann, da ich ich nicht sicher bin, ob ich noch 10 Fische fangen würde. Der Interessent sagt, dass er auch 10 nehmen würde. Er erklärte sich damit einverstanden, dass ich ihn Anrufe sobald ich die Fische gefangen habe. Dies habe ich dann an selben Tag getan. Iich bin gerade beim Einkaufen. Ich rufe zurück.", wurde mir gesagt. Natürlich gab es keinen Rückruf. Meine weiteren Versuche, auch SMS, wurden nicht beachtet. Ist ein Vertrag zustande gekommen? Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, weil ich Stunden verbracht damit verbracht habe die Fisch zu fangen?

Nachträgliche Verwaltungsgebühr - wer bezahlt Käufer oder Verkäufer?

Hallo, wir haben vor Kurzem eine relativ neue Wohnung gekauft. Jetzt sollten wir auf einmal eine Verwaltungsgebühr bezahlen, die noch den Bebauungsplan betrifft. Nach unsere Auffassung müsste der Verkäufe diese Gebühr übernehmen, denn diese bezieht sich noch auf die Bebauungsphase. Ist das richtig?

Wer kennt sich aus?

Hallo liebe Gemeinde, Ich bin männlich, geschieden und habe eine eheliche und eine uneheliche Tochter. Zur unehelichen Tochter besteht und bestand kein Kontakt. Der Kontakt zu meiner ehelichen Tochter ist eng. Ich habe eine Eigentumswohnung und möchte das meine eheliche Tochter nicht ihr Erbe teilen muss. Besteht zB. die Möglichkeit meiner ehelichen Tochter die Wohnung für einen symbolischen Betrag zu verkaufen? zB 10 Euro Ich werde in zwei Tagen 58 Jahre alt und werde im Oktober einen Notartermin diesbezüglich ausmachen zusammen mit meiner geschiedenen Frau. Ich wollte mich halt nur vorher etwas informieren, wer weiß Rat? mfg Dieter