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Alle Beiträge zum Thema: Steuerrecht

Spekulationssteuer

Hallo Zusammen, Ich habe mich Ende letzten Jahres von meinem Mann getrennt. Das FA wurde offiziell von uns darüber informiert ;) Wir wohnen aktuell noch zusammen in unserem Haus, welches in naher Zukunft (2-3 Monate) auf den Markt zum Verkauf gehen wird. Wir haben das Haus unter 10 Jahre, da wir aber ja selber drin gewohnt haben, fällt das Thema Spekulationssteuer eigentlich weg. Vorbereitend für den Verkauf werden wir aber natürlich jeweils eine Alternative suchen müssen und dies auch vermutlich mit ein bisschen Überlappung zwischen Verkauf & Einzug. Was wäre jetzt aufgrund der Meldpflicht in Deutschland der sinnvollste Weg? Erst Zweitwohnung anmelden, wegen der Spekulationssteuer oder direkt Hauptwohnsitzänderung und das FA über den Sachverhalt aufklären? Ich bin ein wenig ratlos, was rechtlich richtig ist bzw. auch sinnvoll ist. Grüße und Danke Jessica

Wie gründe ich eine Zypern Holding?

Wie gründe ich eine Zypern Holding? Und ist das überhaupt erlaubt, wenn man in Deutschland lebt?

Leih-Immobilie ohne Einnahmen

Wir sind Rentner und haben von meinem Bruder kostenlos eine Wohnung zur Verfügung bekommen. Alle anfallenden Kosten bezahlen wir direkt. Mein Bruder hat keinerlei Einnahmen oder Ausgaben. Was muß er versteuern?

Kann ich Brillen von der Steuer absetzen?

Kann ich Brillen (Gleitsicht) wenn für Arbeit am PC benötigt absetzen?

Welches Steuerrecht gilt bei Todeserklärung in 2017 und Zeitpunkt des Todes in 2005?

Jemand ist 2005 verschollen. Im Jahr 2017 wird er für tot erklärt. Im Verschollenheitsgesetz heißt es. „Als Zeitpunkt des Todes ist der Zeitpunkt festzustellen, der nach dem Ergebnis der Ermittlungen der wahrscheinlichste ist.“ Der Zeitpunkt des Todes ist in 2005. Gilt dann das alte oder das neue Steuerrecht? Wird Guthaben mit Stand 2005 oder Stand 2017 versteuert? Müssen die Erben ab 2005 nachversteuern?

Grundstückkauf

Hallo Leute, gibt es jemanden auf diesem Planeten der mir beantworten kann, warum man den Kauf eines Grundstücks nicht von der Steuer absetzten kann sondern nur die damit verbundenen Werbungskosten ( Vermessung, Notar etc. ) Meine Finanzbeamtin beim Finanzamt konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten. Das Finanzamt sagte mir, dass eine Abschreibung nicht gegeben sei, da das Grundstück nicht an Wert verliert ! Also weder Anschaffung noch Herstellungskosten ! Auf meine frage hin, dass es dann doch einmalig als Werbungskosten laufen muss, konnte man mir keine Antwort drauf geben. Bin sehr gespannt auf eure Rückmeldung

Vereinsrecht, Steuerrecht

Kann ein eingetragener Verein seinen Mitarbeitern hohe Gehälter (temporär), Fahrtkosten etc. auszahlen, damit sie diese wieder an den Verein zurückspenden, um nicht verwendete Mittel nicht an die Drittmittelgeber zurückzahlen zu müssen und somit Rücklagen zu schaffen?