Urlaubskürzung bei Kurzarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in der Kurzarbeit, den Urlaub kürzen kann?
besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in der Kurzarbeit, den Urlaub kürzen kann?
Antworten (3)
Auf jeden Fall solltest du das lieber von einem Rechtsanwalt prüfen lassen oder wenn du in der Gewerkschaft bist mit denen besprechen.
Soweit ich weiß, sollte oder muss vor Beantragung der Kurzarbeit der noch freie Urlaub genommen werden. Der muss natürlich wie üblich bezahlt werden, aber die Verrechnung der Kurzarbeitstage mit dem Urlaub und somit einer geringeren Zahlung ist m.W. nach nicht erlaubt.
Soweit ich weiß, sollte oder muss vor Beantragung der Kurzarbeit der noch freie Urlaub genommen werden. Der muss natürlich wie üblich bezahlt werden, aber die Verrechnung der Kurzarbeitstage mit dem Urlaub und somit einer geringeren Zahlung ist m.W. nach nicht erlaubt.
Frag deinen Betriebsrat! Was, ihr habt keinen? Na siehst du, wie notwendig der ist! Mit Betriebsrat hätte sich der Arbeitgeber gar nicht getraut, so etwas zu fordern.
Ja, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, zumindest bei "Kurzarbeit Null" ist das höchstrichterlich abgesegnet.