Urlaubstage ändern
Habe vor 16 Jahre einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Darin 30 Tage Urlaub. Jetzt soll der Vertrag geändert werden. Mit nur 12 Tage Urlaub. Geht das?
Gruß
Gruß
Antworten (4)
Nicht soviel Informationen ...
Auf den ersten Blick sieht es schon mal so aus, dass dies nicht geht, da der gesetzlich zustehende Jahresurlaub nicht mal erreicht wird.
Auf den zweiten Blick kann man nicht erkennen, ob sich auch andere Arbeitsbedingungen ändern (Reduzierung der Arbeitszeit auf 2 Tage die Woche etc.)
Auf den dritten Blick geht gar nichts, was du nicht unterschreibst. Das sollte eine Änderungskündigung sein, der du zustimmen müsstest. Du kannst ja mal zum Arbeitsamt gehen und nachfragen, ob dies nicht zu unterschreiben eine Sperre für den Bezug des Arbeitslosengeldes bedeuten würde.
Auf den ersten Blick sieht es schon mal so aus, dass dies nicht geht, da der gesetzlich zustehende Jahresurlaub nicht mal erreicht wird.
Auf den zweiten Blick kann man nicht erkennen, ob sich auch andere Arbeitsbedingungen ändern (Reduzierung der Arbeitszeit auf 2 Tage die Woche etc.)
Auf den dritten Blick geht gar nichts, was du nicht unterschreibst. Das sollte eine Änderungskündigung sein, der du zustimmen müsstest. Du kannst ja mal zum Arbeitsamt gehen und nachfragen, ob dies nicht zu unterschreiben eine Sperre für den Bezug des Arbeitslosengeldes bedeuten würde.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Arbeitstage, das ergibt 4 Wochen, da der Samstag ebenfalls als Arbeitstag gezählt wird (Bundesurlaubsgesetzt).
Arbeitest Du weniger als 5 Tage die Woche, muss der Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden, so dass Du mindestens auf diese 4 Wochen kommst.
Alles andere wäre gesetzwidrig und würde von jedem Arbeitsgericht in Deutschland zerpflückt und der Arbeitsvertrag für nichtig erklärt werden.
Arbeitest Du weniger als 5 Tage die Woche, muss der Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden, so dass Du mindestens auf diese 4 Wochen kommst.
Alles andere wäre gesetzwidrig und würde von jedem Arbeitsgericht in Deutschland zerpflückt und der Arbeitsvertrag für nichtig erklärt werden.
Wenn sich die Anzahl deiner Arbeitsstunden pro Woche nicht deutlich nach unten reduziert, kann man dir nicht einfach deine Urlaubstage kürzen.
Sollte du zeitlich gesehen nicht deutlich weniger arbeiten, unterschreibst du keinen neuen Vertrag. Wenn man dich trotzdem zur Unterschrift nötigen möchte, suche dir Rechtsbeistand.
Sollte du zeitlich gesehen nicht deutlich weniger arbeiten, unterschreibst du keinen neuen Vertrag. Wenn man dich trotzdem zur Unterschrift nötigen möchte, suche dir Rechtsbeistand.