Befristetet Arbeitsvertrag
Hallo. Kann mir jemand helfen? Ich hab befristetet Arbeitsvertrag auf 2 Jahre gehabt (6 Monate Probezeit war). Meinen Arbeitsvertrag endet in Januar und jetzt hab ich wieder befristetet Arbeitsvertrag auf 2 Jahre bekommen mit diesem Grund:
der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht.
Sie sagen dass sie sind wirklich zufrieden und dass ich kann da arbwiten wie lang will ich (nächste 10 oder 20 Jahre) aber ich bekomme immer befristetet Arbeitsvertrag auf 2 Jahre.
Ich bin aus Ausland und ich möchte wissen ob es ist normal, weil ich hab die ganze Zeit gedacht dass es ist normal nach dem 2 Jahrw dass ich bekomme unbefristetet Arbeitsvetrag.
Ich bedanke mich auf eure Hilfe.
Lg
der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht.
Sie sagen dass sie sind wirklich zufrieden und dass ich kann da arbwiten wie lang will ich (nächste 10 oder 20 Jahre) aber ich bekomme immer befristetet Arbeitsvertrag auf 2 Jahre.
Ich bin aus Ausland und ich möchte wissen ob es ist normal, weil ich hab die ganze Zeit gedacht dass es ist normal nach dem 2 Jahrw dass ich bekomme unbefristetet Arbeitsvetrag.
Ich bedanke mich auf eure Hilfe.
Lg
Antworten (7)
2 Jahre Befristung eines Zeitvertrags ist die eine Sache.
Diese 2 Jahre sind um und nun darf es nicht zu einem erneuten befristeten Vertrag kommen.
Lies hier mal nach:
https://www.ahs-kanzlei.de/2015/08/kettenbefristung-unzulaessig/#urteil%20bag%207%20azr%20443/09
Falls Du damit nicht klarkommst, solltest Du einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Diese 2 Jahre sind um und nun darf es nicht zu einem erneuten befristeten Vertrag kommen.
Lies hier mal nach:
https://www.ahs-kanzlei.de/2015/08/kettenbefristung-unzulaessig/#urteil%20bag%207%20azr%20443/09
Falls Du damit nicht klarkommst, solltest Du einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
" Der Arbeitgeber gibt einen sachlichen Grund an für die Befristung."
So einen Sachgrund kann ich in der Frage nirgends finden. Nur die Behauptung eines AGs.
Dazu müsste man die Branche kennen.
Denn sonst könnte jeder AG einen solchen Sachgrund vorschieben.
Also besser einen Anwalt befragen. Der hat dann umfassende Kenntnise über den Einzelfall und kann kompetente Auskunft geben.
So einen Sachgrund kann ich in der Frage nirgends finden. Nur die Behauptung eines AGs.
Dazu müsste man die Branche kennen.
Denn sonst könnte jeder AG einen solchen Sachgrund vorschieben.
Also besser einen Anwalt befragen. Der hat dann umfassende Kenntnise über den Einzelfall und kann kompetente Auskunft geben.
Danke.
Ich hab Kopie nur von die erste Seite von die neuen Vertrag gemacht und hier steht:
"Die Befristung ist sachlich begründet. Der Sachgrund ist, dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend bis 14.01.2022 besteht."
Ich wollte nicht unterschreiben sonst hab ich nur Kopie gemacht und gesagt dass ich muss überlegen.
Ich hab Kopie nur von die erste Seite von die neuen Vertrag gemacht und hier steht:
"Die Befristung ist sachlich begründet. Der Sachgrund ist, dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend bis 14.01.2022 besteht."
Ich wollte nicht unterschreiben sonst hab ich nur Kopie gemacht und gesagt dass ich muss überlegen.
Ich habe Zweifel, ob das ein ausreichend begründeter Sachgrund ist.
Du musst selbst wissen, was Dir wichtig ist. Du könntest z.B. unterschreiben und danach rechtlichen Beistand suchen.
Du musst selbst wissen, was Dir wichtig ist. Du könntest z.B. unterschreiben und danach rechtlichen Beistand suchen.
Dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, ist ein Sachgrund, der eine erneute Befristung recchtfertigt. Hier liegt jedoch die Beweislast beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss hier konkrete Gründe benennen, warum der Bedarf nur vorübergehend besteht. Diese Begründung am besten schriftlich geben lassen, so dass sie von einem Anwalt geprüft werden kann.
@ing793, bitte richtig lesen. Ich schrieb nirgends, es sei kein Sachgrund. Ich schrieb nirgends, es sei kein ausreichender Sachgrund.
Ich schrieb: "...ausreichend begründeter Sachgrund ..."
Wie auch "Servicemitarbeiter" bestätigte:
" Hier liegt jedoch die Beweislast beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss hier konkrete Gründe benennen, warum der Bedarf nur vorübergehend besteht."
Ich schrieb: "...ausreichend begründeter Sachgrund ..."
Wie auch "Servicemitarbeiter" bestätigte:
" Hier liegt jedoch die Beweislast beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss hier konkrete Gründe benennen, warum der Bedarf nur vorübergehend besteht."
"Und wenn Du das nicht schaffst, dann hast Du danach noch nicht einmal mehr einen befristeten Job."
Auch das ist falsch. Ein Gerichtsverfahren, egal wer gewinnt, hebelt keineswegs einen abgeschlossenen Vertrag aus. Der Job bleibt nach wie vor erhalten, und zwar mit der vereinbarten Befristung.
Auch das ist falsch. Ein Gerichtsverfahren, egal wer gewinnt, hebelt keineswegs einen abgeschlossenen Vertrag aus. Der Job bleibt nach wie vor erhalten, und zwar mit der vereinbarten Befristung.