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elerin030

Verjährungsfrist bei unberechtigten Mietnachzahlungsforderungen, Mahnbescheid

Vielen Dank für Eure Antworten.
Konkret geht es um unberechtigte, weil falsch und zu hoch berechnete Nebenkostenforderungen aus 2008 und 2009. Die wären demnach am 01.01.2012 bzw. 01.01.2013 nach BGB verjährt?
Weshalb erläßt das Gericht dann trotzdem einen Mahnbescheid? Gilt das BGB evtl. nicht bei Mietforderungen?
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Antworten (3)
hphersel
ich sehe die Sache genau wi ing. aher kann ich meinen Rat, zum Mieterbund zu gehen, nurwiederholen. Ich möchte sogar hinzufügen: So schnell wie möglich!
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hphersel
@ ing 793: Ich denke, wir sind uns grundsätzlich einig, dass der Fragesteller kompetente Hilfe braucht, und zwar zeitlich sehr schnell. Ich möchte mich da gar nicht streiten, ob Mieterbund oder Anwalt besser ist (ich muss gestehen, ich habe diesen Teil Deines Posts überlesen). So oder so - der Ansprechpartner sollte kompetent sein. Es gibt leider auch schlechte Anwälte. Daher ist eine pauschale Ansage gar nicht möglich. Ich habe den Mieterbund in erster Linie deswegen genannt, weil ich nicht schon wieder schreiben wollte: "Geh zu einem Anwalt" :-)
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MaureenOHara
Das Mahngericht prüft weder Rechtmäßigkeit noch evtl. Verfahrenshindernisse wie Verjährung oder auch Erfüllung. Der Antrag wird lediglich auf Schlüssigkeit geprüft, also ob der Antrag vollständig ausgefüllt ist. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit eine Mahn-/Vollstreckungsbescheids hat sollte immer (in der Frist von 14 tagen ab Zugang) Widerspruch/Einspruch einlegen: dann prüft ein Richter die Rechtmäßigkeit der Forderung und man kann Einwendungen wie Verjährung geltend machen.
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