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elerin030

Verjährungsfrist bei unberechtigter Mietnachzahlungsforderungen, Mahnbescheid

unterliegen Forderungen auf Mietnachzahlung aus nicht korrekten Nebenkostenabrechnungen, die trotz Widerspruch des Mieters nicht vom Vermieter korrigiert wurden, einer Verjährungsfrist? Wie lang ist diese ggf.? Ist der Vermieter berechtigt, trotz nicht erfolgter Korrektur der Nebenkostenabrechnung einen gerichtlichen Mahnbescheid zu veranlassen? Welche Rechte hat ein Mieter in diesen Fällen?
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Antworten (5)
Meyerhuber
Mietnachzahlung, oder Nebenkostennachzahlung?
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elfigy
Grundsätzlich unterliegen Forderungen aller Art der Verjährung. Sogar vollstreckbare Titel. Einen Mahnbescheid kann jeder erlassen, der glaubt, eine Forderung zu haben.
Gegen einen Mahnbescheid kann man einfachen Widerspruch einlegen. Danach wird der Streitfall gerichtlich geklärt. Man sollte nur Widerspruch einlegen, wenn man sicher ist, dass die Forderung nicht rechtens ist, weil sämtliche Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer des Rechtsstreites.
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Meyerhuber
Ach elfigy, schon wieder darauf reingefallen?
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elfigy
Der Nick ist ganz neu. Könnte auch echt sein.
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hphersel
@ ing: im Prinzip stimme ich Dir zu, aber bei Mietnebenkosten habe ich eine Frist von nur ZWEI Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde, im Kopf.
Ichan stelle des fragestellers würde mich mit allen Unterlagen "bewaffnen" und die örtliche Niederlassung des Mieterbundes aufsuchen. Die helfen in solchen Dingen kompetenter als wir hier...
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