Helmann412
Welche Unterlagen benötige ich, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beantragen zu können?
Antworten (6)
Du willst wohl ein Grundstück/ Haus kaufen? Die Bescheinigung bekommst Du wenn Du (bzw. der Notar) die Grunderwerbssteuer ans Finanzamt bezahlt hast. Die Rechnung dafür kommt automatisch nach Unterschrift auf den Kaufvertrag!
Könnte auch für ne staatlich geförderte Existenzgründung sein. Nimm deinen Perso oder ein ähnliches deine Identität nachweisendes Dokumet zur Hand und begebe dich zum Finanzamt deines Hauptwohnsitzes. Die Steuer-ID hilft, das Verfahren zu beschleunigen. Ggl. ein paar Euronen für Gebühren einstecken. Alle anderen Daten haben die vor Ort im Rechner - sie stellen die Bescheinigung ja auf Basis ihrer Unterlagen und nicht auf Basis irgendwelcher von dir mitgebrachter Papiere aus.
Der Antrag auf die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist an das zuständige Finanzamt `per Telefax, Internet oder Post zu richten. Der Antrag kann formlos erfolgen, einige Finanzämter stellen entsprechende Vordrucke auch kostenlos zur Verfügung.
Zur Antragsstellung wird lediglich ein Pass oder gültiger Personalausweis benötigt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie anschließend persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt abholen.
Zur Antragsstellung wird lediglich ein Pass oder gültiger Personalausweis benötigt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie anschließend persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt abholen.
Es ist einiges zu beachten, wenn man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt erhalten möchte. Die Kosten belaufen sich auf ca. 10 Euro. Dies kann von Finanzamt zu Finanzamt unterschieldich sein. Sie benötigen auf jeden Fall einen Personalausweis oder Pass, mehr nicht. Die Dauer der Erstellung kann bis zu einigen Wochen darstellen.
Notare müssen bei der Grunderwerbsteuerstelle ein Formular (mit sage und schreibe fünf Durchschlägen) einreichen, eine davon ist ein Formblatt (blanko) zur Einreichung beim Finanzamt. Das Finanzamt bekommt dieses Formular vorgelegt und bestätigt damit, dass die Grunderwerbsteuer für das entsprechende Grundstück abgegolten ist. Wem das alles zu kompliziert ist, der sollte es vom Notar erledigen lassen. Dazu ist eine Vollmacht und die entsprechende Steuernummer nötig.