Antworten (3)
Eine solche Versicherung ist sowohl für Nichtselbständige als auch für Selbstständige Personen und Firmen geeignet. In der Regel deckt eine solche Versicherung hohe Kosten eines Rechtstreites ab. Die Streitfälle können weit gefächert sein. Zu den Streitigkeiten gehören unter anderem Arbeitsentgeld, Fragen des Arbeitsschutzes, Urlaubsgeld bzw. Beförderungen, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall.
Eine Berufsrechtsschutzversicherung kommt für Kosten auf, die bei Klagen gegen einen Arbeitgeber aufgrund anfechtbarer Kündigungen oder ähnliche Vorkommnisse entstehen, auf. Grundsätzlich ist eine Berufsrechtsschutz-Versicherung für jeden sinnvoll oder nicht sinnvoll. Da es die unterschiedlichsten Leistungen gibt, die Versicherer anbieten (oft im Bausteinsystem), ist es sinnvoll, sich immer Gedanken zu machen, ob es sinnvoll ist, solch eine Versicherung abzuschließen. Oder ob es besser ist, das in die Prämie bezahlte Geld für solche Fälle zurückzulegen.
Ein Berufsrechtsschutz sollte bei allen Berufsgruppen bestehen, die eine beratende
Tätigkeit für fremde Dritte ausüben.
Steuerberater, Rechtsanwälte, Makler oder Vermögensberater können dazu beispielhaft
genannt werden.
Auch Transportunternehmer und Kraftfahrer sollten möglichst eine ausreichende
Rechtsschutzversicherung haben, um die Risiken im Straßenverkehr und bei Unfällen abzudecken.
Durch einen Rechtsschutzversicherer werden auch ungerechfertigte Ansprüche eines fremden Dritten geprüft und möglicherweise abgewehrt, wodurch man keine Leistungen
für ungerechtfertigte Ansprüche zu erbringen hat.
Dritten
Tätigkeit für fremde Dritte ausüben.
Steuerberater, Rechtsanwälte, Makler oder Vermögensberater können dazu beispielhaft
genannt werden.
Auch Transportunternehmer und Kraftfahrer sollten möglichst eine ausreichende
Rechtsschutzversicherung haben, um die Risiken im Straßenverkehr und bei Unfällen abzudecken.
Durch einen Rechtsschutzversicherer werden auch ungerechfertigte Ansprüche eines fremden Dritten geprüft und möglicherweise abgewehrt, wodurch man keine Leistungen
für ungerechtfertigte Ansprüche zu erbringen hat.
Dritten