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Martfuhn

Welche Rechte räume ich eigentlich durch eine Verwaltervollmacht ein? Hab ich als Eigentümer dann überhaupt noch Mitspracherecht?

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Antworten (5)
Gregor.K.
Es kommt darauf an, wie die Vollmacht ausgestaltet wird. Die Vollmacht sollte die rechte des Verwalters genau bestimmen und gegebenenfalls Beschränkungen enthalte. Schriftliche Bevollmächtigung ist ratsam. Vielleicht einen Passus zum Widerruf der Vollmacht einfügen.
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Hans Wolff
Hallo, ichkann dir gerne bei deiner Frage weiterhelfen. Ich kenne mich dort nicht so gut aus, und da dieses Problem ein wichtiges zu behandelndes Problem ist würdeich dir raten beim Vermieterschutzbänden zu informieren. Was du auch machen könntest ist, deinen Anwalt danach zu fragen. Dieser müsste sich mit solchen Rechten und Pflichten auskennen.Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
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Joel-Jahn1952
Ein Verwalter ist verpflichtet, alle relevanten Entscheidungen mit dem Eigentümer abzuklären. Im Endeffekt hat der Eigentümer das Veto-Recht und könnte alle Entscheidungen des Verwalters kippen. Um solche Bedenken von vornherein auszuräumen, sollte man die Verwaltervollmacht mit einem "Verwaltervertrag" gemeinsam schriftlich festhalten.
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micle
Eine begrenzte Verwaltervollmacht macht Sinn, z.B. für die Beauftragung von Kleinreparaturen bis zu einer von der WEG festgelegten Budgedobergrenze.
Sinnvoll ist es auch der Verwaltung für die Durchführung bestimmter Aufgaben eine Vollmacht zu erteilen, z.B. für die Vertretung der WEG in einem Rechtsstreit.
Einen Persilschein wird ein vernünftiger Verwalter ohnenin nicht verlangen.
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Dominic14a
Verfasse ich eine Verwaltervollmacht, so räume ich dem Bevollmächtigten ein, mich gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen und Angelegenheiten bezüglich des Objektes zu vertreten. Dabei kann der Verwalten sowohl für mich, als auch gegen mich agieren, d.h. man sollte sich immer vorher genau überlegen, ob man eine solche Vollmacht wirklich ausstellt.
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