Wenn mein Mietverhätnis an einem Feiertag beginn wann bekomme ich dann die Schlüssel? Davor oder danach?
Mein neues Mietverhätnis beginnt am 1.5.2015, dies ist ein Feiertag.
Mein Vermieter will mir deswegen die Schlüssel erst am Montag den 4.5.2015 geben.
Ist das rechtens oder steht mir eine Mietminderung, bzw die Schlüsselübergabe am 30.4.2015 zu?
Mein Vermieter will mir deswegen die Schlüssel erst am Montag den 4.5.2015 geben.
Ist das rechtens oder steht mir eine Mietminderung, bzw die Schlüsselübergabe am 30.4.2015 zu?
Antworten (6)
Siehe dazu § 193 BGB: Ist an einem bestimmten Tag eine Leistung zu erbringen und fällt dieser Tag auf einen Feiertag, Sonntag o.ä., so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Dein Vermieter handelt also richtig. Ob dies eine Mietminderung für den Monat Mai rechtfertigt, weiß ich nicht.
Dann würde ich anteilsmäßig für drei Tage die Miete inkl. Nebenkosten kürzen. Dein Mietvertrag laüft ab dem 01.05. beziebar aber erst ab 04.05. Also ein Vertragsvertoß. Da gibt es keine Diskussion.
JA Amos das kommt noch dazu. Lagerkosten, alles Abziehen. Wenn sich der Vermieter nicht bequemt denn Schlüssel am ersten rauszurücken alles in Rechnung stellen. Ein nicht so toller Anfang.