Ingosen33
Wer kann mir bitte sagen, was für ein allgemeiner Freibetrag für Werbungskosten aktuell veranschlagt wird?
Antworten (5)
Es gibt im Steuerrecht keinen generellen Werbungskostenpauschbetrag und auch keine Werbungskostenpauschale. Genau genommen gibt es nur Pauschbeträge für Werbungkosten im Sinne des § 9a EStG. Diese Pauschbeträge richten sich aber nach der jeweiligen Einkunftsart
Richtig. Komisch, den Wert hatte ich auch in meinem Text, ist wohl irgendwo im Nirwana verschwunden.
Gilt übrigens ab dem .01.01.2011, rückwirkend auf das ganze Jahr.
Gilt übrigens ab dem .01.01.2011, rückwirkend auf das ganze Jahr.
Es gibt keinen Freibetrag für Werbungskosten im Steuerrecht. Hier nennt sich ein allgemein anzusetzender Betrag Werbekostenpauschbetrag im Sinne von § 9a EStG, der sich nach der Einkommensart richtet. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in diesem Jahr auf 1.000 EUR erhöht worden.
Freibetrag vs. Werbungskostenpauschbetrag: Ein Freibetrag wird nach Abzug von Werbungskosten gewährt, während ein Werbungskostenpauschbetrag wegfällt, wenn man höhere Werbungskosten geltend machen will. Lese dir mal den Artikel auf wikipedia durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag (ganz unten)