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Ingosen33

Wer kann mir bitte sagen, was für ein allgemeiner Freibetrag für Werbungskosten aktuell veranschlagt wird?

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Antworten (5)
bh_roth
Dein Steuerberater?
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bh_roth
Es gibt im Steuerrecht keinen generellen Werbungskostenpauschbetrag und auch keine Werbungskostenpauschale. Genau genommen gibt es nur Pauschbeträge für Werbungkosten im Sinne des § 9a EStG. Diese Pauschbeträge richten sich aber nach der jeweiligen Einkunftsart
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bh_roth
Richtig. Komisch, den Wert hatte ich auch in meinem Text, ist wohl irgendwo im Nirwana verschwunden.
Gilt übrigens ab dem .01.01.2011, rückwirkend auf das ganze Jahr.
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Volwol_XY
Es gibt keinen Freibetrag für Werbungskosten im Steuerrecht. Hier nennt sich ein allgemein anzusetzender Betrag Werbekostenpauschbetrag im Sinne von § 9a EStG, der sich nach der Einkommensart richtet. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in diesem Jahr auf 1.000 EUR erhöht worden.
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Matthis Köhler
Freibetrag vs. Werbungskostenpauschbetrag: Ein Freibetrag wird nach Abzug von Werbungskosten gewährt, während ein Werbungskostenpauschbetrag wegfällt, wenn man höhere Werbungskosten geltend machen will. Lese dir mal den Artikel auf wikipedia durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag (ganz unten)
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