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THEDetlefMAN2

Wie sollte man am besten Fall in Sachen Mietkürzungen vorgehen? Geht sowas im Fall von Schimmel in der Wohnung?

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Antworten (7)
bh_roth
Sowas kommt von sowas!
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Alex64
Nachdem Du deinen Vermieter darauf hingewiesen hast, er Gelegenheit zur Beseitigung hatte und die angemessne Frist verstreichen liess, auch die angemessene Nachfrist um ist bzw. eine "Reparatur keinen Erfolg hatte, kannst du die Miete angemessen kürzen.
ICH an deiner Stelle würde dann allerdings ausziehen...
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Schneewurm
Nicht bei Blauschimmel.
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TischLampe84
Gerade bei erheblichen gesundheitlichen Schädigungen
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äkräm
Wenn sich in deiner Wohnung oder in deinem Haus Schimmel befindet hast du das Recht die Miete kürzen zu lassen. Am besten gehst du so vor
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Detlev Albrecht
Bei falschem Lüftungsverhalten ist der Mieter am Schimmel schuld
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Eyeballpaul
Grundsätzlich ist die Beseitigung des Schimmels Aufgabe des Vermieters, sollte der Schimmel durch bauliche Mängel verursacht worden sein. Dann müssen Sie dem Mieter eine entsprechende Frist zur Ausbesserung einräumen. Innerhalb dieser Frist musst der Vermieter für einen einwandfreien Zustand der Mietsache sorgen. Sollte diese Frist verstreichen, können Sie über eine Mietkürzung nachdenken.

Doch Vorsicht:

Sollten Sie die Miete gekürzt haben und es wird Ihnen nachgewiesen, dass der Schimmel durch Eigenverschulden zustande gekommen ist, kann eine fristlose Kündigung drohen.

Weitere Informationen zu diesem Thema, finden Sie auch hier: Schimmel in der Mietwohnung
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