Antworten (5)
das ist sehr einfach zu beantworten:
Ordnungsgeld = Verwarnung ohne Punkte
Bußgeld = Strafe inklusive Punkte
Ordnungsgeld = Verwarnung ohne Punkte
Bußgeld = Strafe inklusive Punkte
@kluger-wedemark@arcor.de: Na, so klug bist du ja dann doch nicht! Du verwechselst Ordnungsgeld mit Verwarnungen im Straßenverkehr.
Ordnungsgeld wird für falsch Parken oder andere Kleinigkeiten verlangt. Das hat aber nichts mit einer Straftat zu tun und sind meist nur reinste Abzocken. Bußgeld wird allerdings verlangt, wenn eine Straftat begangen wurde. um Beispiel bei kleineren Diebstählen, Schlägereien, Sachbeschädigungen usw. das ist der Unterschied. Das einzig Gleiche ist, dass beides Geld von Ihnen möchte.
Die Differenzierung zwischen Bußgeld und Ordnungsgeld wird an der Höhe des zu leistenden Geldes gemessen. Wird die Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von über 35 € geahndet, spricht man hier von einem Bußgeld. Liegt das zu zahlende Geld unterhalb dieser Marke wird von einem Ordnungs- oder Verwarngeld gesprochen. Bei Bußgeldern besteht außerdem die Möglichkeit des Eintrages von Registerpunkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg.
Ein Bussgeld ist ein Mittel zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Man wird also fuer eine Tat bestraft. Ordnungsgelder sind hingegen ein Ordnungsmittel eines Verfahrens, d.h. sie koennen wie die Ordnungshaft nur fuer Taten im Rahmen eines Verfahrens, z.B. Nichterscheinen vor Gericht oder Ungebühr, verhaengt werden. Du kannst also zum Beispiel ein Bussgeld fuers Falschparken vor Gericht anfechten. Wenn Du dabei dann ungebuehrlich zum Richter bist, kann er ein Ordnungsgeld verhaengen.