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Gast

2. JAHRESVERTRAG ENDET NOVEMBER ABER FÜR DEZEMBER WURDE MEIN URLAUB GENEMIGT

Ich hab da mal eine Frage, und zwar geht es darum das mein 2. Jahresvertrag Ende November endet. Haben mir aber in April schon mein fast gesamten Urlaub für den Dezember schriftlich genehmigt. Da mein Vertrag jetzt doch zu Ende November endet weil die mich nicht weiter beschäftigen wollen und so gut wie das ganze Jahr durch gearbeitet habe, weil ich davon ausgegangen bin das ich ab Dezember unbefristet eingestellt bin.

Meine Frage ist, ob ich die Möglichkeit habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzufechten. Da der Arbeitsgeber ja wusste das der 2. Jahresvertrag nur bis Ende November gilt aber in Dezember den Urlaub genemigt hat.
Frage beantworten Frage Nummer 3000133276 Frage melden

Antworten (4)
dschinn
Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun.
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Fiete11
Wie willst Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, den Du gar nicht hast, anfechten?

Nur weil Dir Dein Arbeitgeber für Dezember Urlaub genehmigt hat, verliert er nicht seine Rechte, den Zeitvertrag auslaufen zu lassen.

Er ist keinesfalls gezwungen, Dich weiterzubeschäftigen.
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Alienne
Gast will anscheinend darauf hinaus, die Befristung anzufechten und einen unbefristeten Vertrag zu erreichen. Als arbeitsrechtliches Argument müsste dann dienen, dass der AG mit dem genehmigten Urlaub für die Zeit nach der Befristung seinen Willen kundgetan hat für eine Umwandlung in unbefristet. Ich weiß nicht, ob das genug Fleisch an die Knochen ist.
Fair ist es jedenfalls nicht, wenn der AG weiß, dass er den Vertrag auslaufen lassen will und dem AN keinen Hinweis gibt, dass er den Urlaub vorsichthalber während des Befristungszeitraums nehmen soll.
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Fiete11
Was fair ist, wissen wir nicht.

Der AG kann sich kurzfristig entschieden haben, den Vertrag auslaufen zu lassen.

Die Urlaubsgenehmigung wird ihm ganz sicher nicht das Recht dazu nehmen. Das nennt man nämlich Vertragssicherheit.
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