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Gast

Arbeitslos und Urlaub

Hallo
Ich bin zur Zeit ausgesteuert .Arbeitslos ,Krankgeschrieben und Schwebeschädigt mit
50 % .Wieviel Tage Urlaub stehen mir zu ???
Freundliche Grüße
Peter Giedke
Frage beantworten Frage Nummer 3000104612 Frage melden

Antworten (15)
Lempel
So, so, ing793,
du würdest also sagen.
Dann tu es besser nicht, denn Kakmans Antwort ist wesentlich witziger und treffender. Besonders der Bonustag.
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Puzzone
Dafür ist die Antwort von ing zutreffend.

Versuchst du etwa schon wieder deinen krankhaften Deutschverbesserungswahn auszuleben? Du alter Stänkerer.
Kauf dir eine Flasche Fusel, wenn du gefrustet bist und lasse dein Elend nicht an uns aus.
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Lempel
Ach allerliebster Puzzone,
ing793 hat überhaupt nicht geantwortet.
Er würde sagen ...
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Puzzone
Abwink. Diskutiere das mit dir selber. Du bist zu weit weg vom Sprachgebrauch. Und wir haben kein Interesse, dir das beizubringen.
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Lempel
Gut, du hast eingesehen, dass deine Argumente meinen nicht gewachsen sind.
Tschüß.
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belein
Hallo Peter Giedke, ich weiss nicht was "ausgesteuert" heissen soll aber in meiner letzten Arbeitslosigkeit standen mir 3 Wochen Urlaub p.a. zu. Nach der AUB. Gruß, belein
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Dorfdepp
Nein, rechtlich stand dir kein Urlaub zu. Dass die Arbeitsagentur Urlaub gewährt, ist eine freiwillige Leistung.
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primusinterpares
Urlaub von was eigentlich?
Ist Urlaub nicht dafür da, dass man sich von der Arbeit erholen kann?

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micle
Die Frage ist berechtigt.

Wer bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist und ALG oder ALG II bezieht, hat Pflichten zu erfüllen.

Dies ist im Urlaub nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Urlaub (Abwesenheit) muss daher rechtzeitig vorher mit der Agenzur abgeklärt werden.

Ein Anspuch auf Urlaub besteht nicht!
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micle
@primus: Auch Rentner machen Urlaub, meist sogar öfter und länger als die arbeitende Bevölkerung.
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DerDoofe
"Nein, rechtlich stand dir kein Urlaub zu. Dass die Arbeitsagentur Urlaub gewährt, ist eine freiwillige Leistung."

Dorfdepp, Arbeitslose - egal, ob 1 oder 2 - haben einen Urlaubsanspruch von 21 Tagen p.a.! Und das mit der freiwilligen Leistung soll doch wohl nur ein Scherz sein. Merke: Ein deutscher Beamter macht nichts freiwillig!
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Skorti
Das solltest du dringend der Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Die schreiben doch glatt:
"Einen „Urlaubsanspruch", wie er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während eines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es so nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Informationen dazu finden Sie im Flyer Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen."
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Dorfdepp
@ DerDoofe

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf 21 Tage Urlaub, Arbeitslose sind keine Arbeitnehmer.

Tariflich sind in der Wirtschaft mehr Urlaubstage möglich, z.B. 30 Urlaubstage. Das gilt auch für Beamte. Also tun die doch etwas freiwillig.
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Sandmann2605
Natürlich haben Leistungsbezieher auch ein Anrecht auf Urlaub.
Zitat
Nach § 7 Abs. 4a SGB II haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Urlaubsanspruch von 21 Kalendertagen (3 Wochen) pro Jahr. Hinweis: Zu den Kalendertagen zählen auch Wochenenden und Feiertage. Das Jobcenter muss einem Antrag auf Ortsabwesenheit zustimmen, sofern die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird und ein wichtiger Grund vorliegt.
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asus1402
Beim SGB II gibt es keinen Urlaub, sondern nur maximal 21 Tage von der Befreiung der Ortsanwesendlichkeitspflicht.
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