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Gast

Arbeitsrecht

Ich habe einen Aushilfevertrag.
Ich arbeite von den Stunden her Vollzeit.
Wie verhält es sich im Krankheitsfall und bei Feiertagen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000130811 Frage melden

Antworten (2)
thh
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Feiertage, Sie haben außerdem mindestens 24 Arbeitstage bezahlten Urlaubsanspruch, wie in einem normalen Arbeitsverhältnis, natürlich im Verhältnis zu ihrer Regelmäßig geleisteten Arbeitszeit. Außerdem können Sie beantragen, daß Sie Beiträge zur Rentenversicherung abführen können. Müssen Sie dann zwar selber bezahlen, aber dann ist die Zeit rentenmäßig wenigstens nicht ganz verloren.
Die Rechtslage ist klar und eindeutig, es ist leider immer noch so, daß manche Arbeitgeber sich nicht daran halten möchten. Alles keine Almosen sondern Arbeitsrecht.
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thh
Nachtrag,
das mit der Rentenversicherung habe ich mit einem 450.- Job verwechselt, wenn Sie Vollzeit arbeiten, werden RV Beiträge ohnehin abgeführt.
Ansonsten gilt das, was ich geschrieben habe auch für Minijobs, arbeitsrechtlich kein Unterschied.
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