Arbeitsrecht
Im meinem Arbeitsvertrag steht dass ich als Hausmeister fürs Rathaus eingestellt bin .
Kann mich der Arbeitgeber im einem anderen Bereich zum B. Kindergarten Einsetzen
Kann mich der Arbeitgeber im einem anderen Bereich zum B. Kindergarten Einsetzen
Antworten (11)
Wenn mehrere Gebäude zum Gesamtkonzept gehören ist es doch egal in welchem Gebäude du für Ordnung, Sauberkeit und Einhaltung der Hausordnung sorgst oder auch Reinigungsaufgaben übernimmst.
Auch bei der Schneebeseitigung oder bei kleineren Reparaturen aller Art und bei Kontrolle der Hausbeleuchtung spielt doch das Gebäude an sich keine Rolex, oder?
Auch bei der Schneebeseitigung oder bei kleineren Reparaturen aller Art und bei Kontrolle der Hausbeleuchtung spielt doch das Gebäude an sich keine Rolex, oder?
Wodurch bitte genau unterscheidet sich ein Rathaus von einem Kindergarten? Arbeitsmäßig für Dich, meine ich natürlich :).
Oh je, rayer interpretiert und fantasiert mal wieder rum.
Der Gast hat einen Arbeitsvertrag als Hausmeister für das Rathaus. Sonst nichts.
Ob du das nun glauben kannst oder nicht, ist egal.
Aber du bist ja sowieso egal.
Der Gast hat einen Arbeitsvertrag als Hausmeister für das Rathaus. Sonst nichts.
Ob du das nun glauben kannst oder nicht, ist egal.
Aber du bist ja sowieso egal.
Gast,
du hast einen Arbeitsvertrag als Hausmeister für das Rathaus.
Ein Kindergarten oder ein Asylantenheim, Krankenhaus oder Haus und Garten des Bürgermeisters gehören nicht zu deinen Aufgabengebieten.
du hast einen Arbeitsvertrag als Hausmeister für das Rathaus.
Ein Kindergarten oder ein Asylantenheim, Krankenhaus oder Haus und Garten des Bürgermeisters gehören nicht zu deinen Aufgabengebieten.
Der Sachverhalt wird nicht richtig klar.
Wenn im Arbeitsvertrag steht: "Hausmeistertätigkeit in der Verwaltung" gehört das Rathaus, der Kindergarten, die interne Kantine etc. alles dazu. Und somit, da der AG sich nicht ändert, ist es nur ein wechselnder Einsatzort innerhalb der Verwaltung.
Was nicht geht, ist als Hausmeister eingestellt und als Kindergärtner beschäftigt zu werden.
Ich würde in der Stellenbeschreibung nach lesen dort muss es beschrieben sein, ansonsten an den Betriebsrat wenden, der hat der Einstellung für eine bestimmte Stelle / Tätigkeit zugestimmt.
Wenn im Arbeitsvertrag steht: "Hausmeistertätigkeit in der Verwaltung" gehört das Rathaus, der Kindergarten, die interne Kantine etc. alles dazu. Und somit, da der AG sich nicht ändert, ist es nur ein wechselnder Einsatzort innerhalb der Verwaltung.
Was nicht geht, ist als Hausmeister eingestellt und als Kindergärtner beschäftigt zu werden.
Ich würde in der Stellenbeschreibung nach lesen dort muss es beschrieben sein, ansonsten an den Betriebsrat wenden, der hat der Einstellung für eine bestimmte Stelle / Tätigkeit zugestimmt.
In meinen Arbeisverträgen stand immer, wofür ich eingestellt wurde, dass es dem Arbeitgeber aber frei steht, mich je nach Arbeitsanfall auch anderweitig einzusetzen.
Wo soll denn das Problem liegen?
Insofern bin ich bei rayer.
Wo soll denn das Problem liegen?
Insofern bin ich bei rayer.
Oje, ich muss meine Komfort-Zone verlassen.
Was machen die Jungs aus der Braunkohle, demnächst auch die Arbeiter aus der Autoindustrie ?
Du hast einen vermutlich ziemlich stressfreien Job, und wenn du dich nicht allzu blöde anstellst... ???.....kannst du den bis zur Rente ausüben.
Diesen Luxus hat nicht jeder, denk nach !
Was machen die Jungs aus der Braunkohle, demnächst auch die Arbeiter aus der Autoindustrie ?
Du hast einen vermutlich ziemlich stressfreien Job, und wenn du dich nicht allzu blöde anstellst... ???.....kannst du den bis zur Rente ausüben.
Diesen Luxus hat nicht jeder, denk nach !
Die Formulierung ist möglicherweise auch so zu verstehen, dass die Anstellung als Hausmeister vom Rathaus erfolgte.
Hi, doch der AG darf per Direktionsrecht auch an einem anderen Ort einsetzen. Hierfür gibt natürlich auch gewisse Rahmenbedingungen die eingehalten werden müssen. Z.B. die Zumutbarkeit
Wo ist das Problem? Wenn der Kindergarten zur Kommune gehört, kann man Sie auch dort einsetzen. Die Flexibilität sollte man schon haben, meinen Sie nicht? Anders wäre der Fall, Sie würden zur Müllabfuhr abkommandiert werden. Ist ja wohl nicht so.
Das Hamburger Rathaus ist seit sechs Monaten geschlossen, weil der Hausmeister im Kindergarten arbeitet und den Schlüssel mitgenommen hat.