Arbeitsrecht, Kündigung in der Probezeit
Hallo,
mich droht die Kündigung in meiner Probezeit. Die Frist liegt bei zwei Wochen. Wenn ich gekündigt werde, z.b zu Monatsende, und ich zwei Tage bevor die Frist zu Ende geht,z.b am 28 des Monats, mich Krankschreiben lasse und die Krankschreibung geht natürlich über die Frist hinaus, was passiert danach? Werde ich noch für die zwei Tage vom AG bezahlt und danach übernimmt die Krankenkasse?
Vielen Dank im Voraus!
mich droht die Kündigung in meiner Probezeit. Die Frist liegt bei zwei Wochen. Wenn ich gekündigt werde, z.b zu Monatsende, und ich zwei Tage bevor die Frist zu Ende geht,z.b am 28 des Monats, mich Krankschreiben lasse und die Krankschreibung geht natürlich über die Frist hinaus, was passiert danach? Werde ich noch für die zwei Tage vom AG bezahlt und danach übernimmt die Krankenkasse?
Vielen Dank im Voraus!
Antworten (4)
So etwas würde weniger als Arbeitsrecht, sondern mehr als Arbeitsbeugung bezeichnen.
Wenn eh schon fest steht, dass du gehen darfst, warum werfen die dich nicht sofort raus?
Und Frage zwo: Warum lässt du dich nicht schon heute krank schreiben?
Wenn eh schon fest steht, dass du gehen darfst, warum werfen die dich nicht sofort raus?
Und Frage zwo: Warum lässt du dich nicht schon heute krank schreiben?
Die Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung. Der Arbeitgeber muss auch nicht bis zum Ende des Monats warten.
Ja der AG muss die Tage bezahlen und danach sofern keine neue Arbeitsstelle, läuft es eh über die Agentur für Arbeit.