Arbeitsvertrag
Hallo,
mein Problem: Befristeter Arbeitsvertragertrag 1.10.11 - 31.12.12. Februar die Frage, ob ich bleiben möchte. Juni zugesagt. August alle offenen Punkte geklärt, Urlaubstage, Gehalt. September wurde der neue Vertrag gemailt zum Druck und Unterschrift. Jetzt kommt die Direktorin und sagt, sie hätten es sich anders überlegt und es soll keine keinen neuen Vertrag geben. Ist der Vertrag auf den wir uns mündlich geeinigt hatten und der sogar in Schriftform existiert gültig? Vielen Dank
mein Problem: Befristeter Arbeitsvertragertrag 1.10.11 - 31.12.12. Februar die Frage, ob ich bleiben möchte. Juni zugesagt. August alle offenen Punkte geklärt, Urlaubstage, Gehalt. September wurde der neue Vertrag gemailt zum Druck und Unterschrift. Jetzt kommt die Direktorin und sagt, sie hätten es sich anders überlegt und es soll keine keinen neuen Vertrag geben. Ist der Vertrag auf den wir uns mündlich geeinigt hatten und der sogar in Schriftform existiert gültig? Vielen Dank
Antworten (2)
Du hast mit deinem Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Befristete Arbeitsverträge können nur schriftlich geschlossen werden.
Nun hast du mit dem Arbeitgeber über die Verlängerung dieses befristeten Vertrages verhandelt. In den Verhandlungen wurde über eine geplante schriftliche Verlängerungsabrede oder gar einen neuen Vertragstext für die Zeit ab 01.01.13 gesprochen. Beide Seiten machten in der Verhandlung also deutllich, dass dieser Vertrag erst mit den entsprechenden Unterschriften unter dem Vertragstext gelten soll.
Solltest du beim Arbeitsgericht vortragen, dass schon eine gültige mündlicher Arbeitsvertrag für die Zeit ab 01.01.13 vorliegt, würde dein Arbeitgeber auf die Anbahnung des schriftlichen Vertrages verweisen, die offensichtlich gescheitert ist. Ihr habt also offensichtlich keinen Vertrag, denn ihr seid euch über die Form (mündlich/schriftlich) bei den Verhandlungen nicht einig geworden.
Nun hast du mit dem Arbeitgeber über die Verlängerung dieses befristeten Vertrages verhandelt. In den Verhandlungen wurde über eine geplante schriftliche Verlängerungsabrede oder gar einen neuen Vertragstext für die Zeit ab 01.01.13 gesprochen. Beide Seiten machten in der Verhandlung also deutllich, dass dieser Vertrag erst mit den entsprechenden Unterschriften unter dem Vertragstext gelten soll.
Solltest du beim Arbeitsgericht vortragen, dass schon eine gültige mündlicher Arbeitsvertrag für die Zeit ab 01.01.13 vorliegt, würde dein Arbeitgeber auf die Anbahnung des schriftlichen Vertrages verweisen, die offensichtlich gescheitert ist. Ihr habt also offensichtlich keinen Vertrag, denn ihr seid euch über die Form (mündlich/schriftlich) bei den Verhandlungen nicht einig geworden.