Arbeitsvertrag
Guten Abend
Ich habe bei einem Vorstellungsgespräch am Ende ein Personalbogen mit allen von mir Angaben auch Angaben von PDL wie Entlohnung Stellenumfang in Stg. pro Tag und pro Monat usw. unterzeichnet (am 15.04.19) wir haben aber über Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht geredet, habe es nachfragen zu vergessen. Ich habe zugesagt und ab 01,05.19 soll ich mein neue Job anfangen. Heute 20.04.19) habe ich mein Arbeitsvertrag bekommen erstens wahr ich schockiert was dort gestanden ist : wenn ich bis 4 Woche aufgelistete Unterlagen nicht abgebe werde ich gemahnt und nach 2x wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro netto fällig die monatlich vom Lohn einbehalten wird bis die Unterlagen vorliegen. Danach habe ich gelesen Sonstige Leistungen " Es werden keine Sonderzuwendungen, wie: Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gezahlt" Ich verdiene viel weniger wie in der letzte Klinik.
Meine Frage ist was ich machen kann, kann ich bevor ich anfange die Stelle Kündigen?
Wenn ja wie schreibe ich das?
Ich bitte Sie um Hilfe. Danke
Ich habe bei einem Vorstellungsgespräch am Ende ein Personalbogen mit allen von mir Angaben auch Angaben von PDL wie Entlohnung Stellenumfang in Stg. pro Tag und pro Monat usw. unterzeichnet (am 15.04.19) wir haben aber über Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht geredet, habe es nachfragen zu vergessen. Ich habe zugesagt und ab 01,05.19 soll ich mein neue Job anfangen. Heute 20.04.19) habe ich mein Arbeitsvertrag bekommen erstens wahr ich schockiert was dort gestanden ist : wenn ich bis 4 Woche aufgelistete Unterlagen nicht abgebe werde ich gemahnt und nach 2x wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro netto fällig die monatlich vom Lohn einbehalten wird bis die Unterlagen vorliegen. Danach habe ich gelesen Sonstige Leistungen " Es werden keine Sonderzuwendungen, wie: Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gezahlt" Ich verdiene viel weniger wie in der letzte Klinik.
Meine Frage ist was ich machen kann, kann ich bevor ich anfange die Stelle Kündigen?
Wenn ja wie schreibe ich das?
Ich bitte Sie um Hilfe. Danke
Antworten (4)
1. Solange du den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben zurückgesandt hast, ist kein Vertragsverhältnis zustande gekommen und du musst nicht kündigen.
2.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für das angenehme Gespräch in Ihrem Haus und die Zusendung des Arbeitsvertrags. In diesem befinden sich zu meiner Überraschung so viele branchenunübliche Vereinbarungen zu meinem Ungunsten, dass ich ihn in der Form nicht unterzeichnen kann. Insbesondere rechnete ich mit den üblichen Vereinbarungen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Für Fragen stehe ich Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
2.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für das angenehme Gespräch in Ihrem Haus und die Zusendung des Arbeitsvertrags. In diesem befinden sich zu meiner Überraschung so viele branchenunübliche Vereinbarungen zu meinem Ungunsten, dass ich ihn in der Form nicht unterzeichnen kann. Insbesondere rechnete ich mit den üblichen Vereinbarungen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Für Fragen stehe ich Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Ich würde Kaktus da widersprechen. Ein Arbeitsverhältnis entsteht durch übereinstimmende Willenserklärung, der zugehörige Vertrag kann auch später geschlossen werden. Hinzu kommt, dass ja etwas schriftliches vorliegt. Demnach denke ich dass du kündigen müsstest. Oder einfach Mal nachfragen, ob der AG auf seine Rechte und ggf. Schadenersatz verzichtet. Den kein AG will einen unmotivierten Mitarbeiter.
Eine Kollegin hatte wochenlang Überstunden gearbeitet und irgendwann die Unterlagen abgegeben und um Auszahlung gebeten. Sie wurde dann gewungen, immer einen Antrag zu stellen, wenn sie Überstunden arbeiten wollte. Offensichtlich hatte dieser Arbeitgeber keine Lust mehr, uralte Unterlagen zu bearbeiten.
Ich denke Kaktus hat recht, oder zumindest müsste der AG irgendwie nachweisen, dass ein übereinkommen getroffen wurde, was ohne Aufzeichnung schwer zu machen ist. Aber in jedem Fall noch einmal mit dem AG reden.